AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen my Tweak

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Inanspruchnahme der Telefondienste und damit im Zusammenhang stehende Leistungen (AGB Telefon)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 1. Februar 2012.

 

I. Definitionen, Umfang und Gültigkeit

 

1. Definitionen

1.1. my Tweak ist die my Tweak Telekom GmbH, mit dem Hauptsitz in 2392 Dornbach, Ortsstrasse 97, Firmenbuchnummer 373913 y, Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wiener Neustadt

1.2. Kunde von my Tweak ist eine natürliche oder eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, die einen Kommunikationsdienst in Anspruch nimmt und in einem Vertragsverhältnis mit my Tweak steht oder mit der im Sinne von Punkt 7 ein solches eingegangen werden soll.

1.3. Unternehmer ist ein Kunde von my Tweak, für den das mit my Tweak eingegangene Vertragsverhältnis zum Betrieb seines Unternehmens im Sinne des § 1 Abs. 2 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) gehört.

1.4. Verbraucher ist ein Kunde von my Tweak, für den das mit my Tweak eingegangene Vertragsverhältnis nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört und für den die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten.

1.5. TKG 2003 ist das Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 70/2003 idgF.

 

2. Umfang

2.1. Diese AGB von my Tweak einschließlich der für die Leistung maßgeblichen Leistungsbeschreibungen (LB) und Entgeltbestimmungen (EB) gelten in ihrer jeweiligen Fassung (siehe Punkt 4 dieser AGB) für Leistungen, deren Leistungsbeschreibung ausdrücklich Bezug auf diese AGB nehmen oder sofern keine anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von my Tweak für die Zurverfügungstellung von Diensten vereinbart sind.

2.2. Der Umfang und die Fristen der vertraglichen Leistungen, insbesondere Bereitstellungsfristen, sowie die Höhe der jeweiligen Entgelte ergeben sich aus den für die Leistung maßgeblichen Leistungsbeschreibungen (LB), Entgeltbestimmungen (EB) oder Einzelverträgen. Die Entgelte für zusätzliche Dienstleistungen finden sich in der Liste für Sonstige Serviceleistungen.

2.3. Diese AGB liegen in ihrer jeweils gültigen Fassung im Hauptsitz von my Tweak zur Einsichtnahme bereit und können im Internet unter www.mytweak.at abgerufen werden. Diese AGB sowie die für die Leistung maßgeblichen LB und EB werden dem Kunden auf sein Ersuchen für die ihn betreffende Leistung unentgeltlich übermittelt.

 

3. Gültigkeit

3.1. my Tweak schließt grundsätzlich Verträge nur unter Anwendung dieser AGB sowie der für die Leistung maßgeblichen LB und EB ab.

3.2. Stehen diesen AGB, den für die Leistung maßgeblichen LB oder EB Bestimmungen aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden entgegen, so erfolgt dennoch der Vertragsabschluss ausschließlich zu den AGB sowie den für die Leistung maßgeblichen LB und EB von my Tweak. Dies gilt auch dann, wenn my Tweak der Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat oder vorbehaltlos Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bestimmungen des Kunden erbringt.

3.3. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn my Tweak diesen ausdrücklich - Unternehmen gegenüber in Schriftform - zugestimmt hat (Individualvereinbarung).

 

4. Änderungen des Vertrages

4.1. Änderungen der AGB, LB und EB sowie deren Inkrafttreten werden in geeigneter Weise (zum Beispiel durch ein Mail, eine Beilage zur Rechnung oder im Internet unter www.mytweak.at) kundgemacht.

4.2. Werden Kunden durch die Änderung(en) ausschließlich begünstigt, so kann/können diese Änderung(en) durch my Tweak bereits an dem Tag der Kundmachung der Änderung(en) angewandt werden. Dies gilt auch für Entgeltänderungen aufgrund einer vereinbarten Indexanpassung.

4.3. Werden Kunden durch die Änderung(en) nicht ausschließlich begünstigt, so wird my Tweak diese Änderung(en) – soweit diese nicht nur für künftige Kunden gelten sollen - zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten kundmachen. Der wesentliche Inhalt der den Kunden nicht ausschließlich begünstigende(n) Änderung(en) und der Hinweis auf § 25 Abs. 3 TKG 2003 wird dem Kunden in schriftlicher Form, etwa durch Aufdruck auf einer Rechnung, zumindest einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die Mitteilung über den wesentlichen Inhalt der Änderung wird einen Hinweis auf das kostenlose Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist enthalten. Auf Ersuchen des Kunden wird der Volltext der aktuellen AGB übermittelt. Entgeltänderungen aufgrund einer vereinbarten Indexanpassung berechtigten nicht zur außerordentlichen Kündigung.

4.4. Einvernehmliche Vertragsänderungen: my Tweak kann Änderungen mit dem Kunden auch einvernehmlich vereinbaren. Der Kunde erhält ein Angebot zur einvernehmlichen Vertragsänderung mindestens 1 Monat vor In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen in schriftlicher Form, z.B. durch Rechnungsaufdruck oder als Rechnungsbeilage. Darin finden sich alle Änderungen. Auch wenn my Tweak nur einen Teil eines Punktes ändert, sendet my Tweak dem Kunden den gesamten neuen Punkt. Zusätzlich findet der Kunde einen Hinweis auf die Volltext-Version unter www.mytweak.at. Der Kunde kann die Volltext-Version auch beim my Tweak Kundendienst kostenlos anfordern. Gleichzeitig informiert my Tweak den Kunden über den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der geplanten Änderungen. Das Angebot gilt als angenommen, wenn der Kunde nicht bis zum In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen schriftlich widerspricht. my Tweak wird den Kunden in diesem Angebot über diese Frist sowie über die Bedeutung seines Verhaltens informieren.

 

5. Übertragung des Vertrages durch my Tweak

5.1. my Tweak ist berechtigt, ihre Forderungen gegenüber ihren Kunden an Dritte zu veräußern.

5.2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten von my Tweak ist bei Unternehmern zulässig und entfaltet die Rechtswirkungen der §§ 1409 ABGB und 38 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Im Falle der Übernahme durch ein derartiges Unternehmen hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht gem. Punkt 4.3.

 

6. Übertragung des Vertrages durch den Kunden

6.1. Der Kunde kann den Vertrag mit my Tweak auf einen Dritten übertragen sofern my Tweak schriftlich zustimmt.

6.2. Der bisherige Kunde und der neue Kunde haften für Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche, die bis zum Eintritt entstanden sind, als Solidarschuldner.

6.3. Im Falle eines Unternehmensüberganges gem. § 38 UGB verpflichten sich die beteiligten Unternehmen (Veräußerer, Erwerber), unverzüglich my Tweak schriftlich davon zu verständigen. Unterlassen die beteiligten Unternehmer diese Mitteilung haften sie für sämtliche Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche aus dem Vertrag mit my Tweak als Solidarschuldner.

II. Vertragsverhältnis und Vertragsinhalt

 

7. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses

7.1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und my Tweak kommt durch Bestellung des Kunden und durch Annahme von my Tweak zustande. Das Vertragsverhältnis wird grundsätzlich auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, sofern sich aus den maßgeblichen LB und EB oder dem maßgeblichen Einzelvertrag nichts Abweichendes ergibt.

7.2. my Tweak kann das Anbot für einen Kommunikationsdienst jedenfalls ablehnen, insbesondere wenn

a. begründete Zweifel betreffend die Identität, Rechtsfähigkeit oder Rechtspersönlichkeit des Kunden bestehen;

b. begründeter Verdacht des Missbrauchs eines Kommunikationsdienstes oder der damit zusammenhängenden Leistungen vorliegt. Ein Missbrauch wird insbesondere bei Gefährdung der Netzintegrität, der Gefahr der Schädigung anderer Kunden oder bei nicht zweckentsprechender Nutzung laut der maßgeblichen Leistungsbeschreibung, vermutet;

c. der Kunde minderjährig oder geschäftsunfähig ist und keine Haftungs- oder/und Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters bzw. Sachwalters für den Vertragsabschluss vorliegt;

d. wenn der Kunde keine Zustellanschrift oder Zahlstelle im Inland oder EU-Ausland bekannt gibt;

e. Gründe vorliegen, die my Tweak berechtigen, eine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung nach Punkt 12 zu fordern;

f. der Kunde gegenüber my Tweak mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist;

g. sonstige Gründe vorliegen, die für my Tweak die Begründung eines Vertrags-verhältnisses mit dem Kunden unzumutbar machen oder bereits machten, wie insbesondere gröbliche Pflichtverletzungen nach diesen AGB, oder aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen.

 

8. Betriebsversuche / Betriebsunterbrechungen und -einschränkungen

8.1. Der Umfang und die Fristen der vertraglichen Leistungen bei mit dem Kunden vereinbarten Betriebsversuchen sind abhängig von den versuchsbedingt eingeschränkten technischen und betrieblichen Möglichkeiten.

8.2. Bei betriebsnotwendigen Arbeiten oder soweit dies zur Vermeidung von Störungen des Netzes erforderlich ist, können Umfang und Fristen der vertraglichen Leistung vorübergehend eingeschränkt werden oder nicht eingehalten werden. my Tweak wird die von einer vorhersehbaren Unterbrechung oder Betriebseinschränkung betroffenen Kunden rechtzeitig informieren. Entschädigungs- und Erstattungsregelungen für die Nichtverfügbarkeit des Dienstes sind in den für die Leistung maßgeblichen LB und EB enthalten.

 

9. Störungsbehebung

9.1. Der Kunde ist verpflichtet, Störungen, Mängel oder Schäden (kurz Störungen genannt) im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen unverzüglich der Störungsmeldestelle unter Nennung eines Ansprechpartners mit einer Beschreibung der aufgetretenen Störung anzuzeigen, widrigenfalls allenfalls bestehende Ansprüche gegen my Tweak, welcher Art auch immer, bei Unternehmern entfallen.

9.2. Der Kunde hat my Tweak für Zwecke der Begutachtung und Behebung der Störung(en) Zutritt zu den von my Tweak zur Verfügung gestellten sowie anderen zur Funktionsüberprüfung notwendigen Einrichtungen zu gewähren.

9.3. Der Umfang der Entstörungsleistungen sowie die Entstörungszeiten sind der dem Vertragsverhältnis zugrunde liegenden LB zu entnehmen. Entstörungen außerhalb der in der LB festgelegten Entstörungszeit und Entstörungen zu besonderen Bedingungen führt my Tweak jeweils nach Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt durch. Diese ist im Internet unter www.mytweak.at abrufbar.

9.4. Sind Störungen vom Kunden zu vertreten, haftet dieser my Tweak für die von ihr erbrachten Leistungen sowie für die Aufwendungen

9.5. Ist die Störung und eine etwaige Entstörungsverzögerung von my Tweak zu vertreten, ist der Kunde berechtigt, sich den in den für die Leistung maßgeblichen EB festgesetzten Betrag auf der nächsten Rechnung gutschreiben zu lassen.

III. Entgelte, Zahlungsbedingungen, Einwendungen gegen Rechnungen

 

10. Entgelte, Zahlungsbedingungen

10.1. Grundentgelte und sonstige monatliche gleich bleibende Entgelte sind im Voraus zu bezahlen, wobei aus verrechnungstechnischen Gründen bis zu 12 Monatsentgelte zusammen vorgeschrieben werden können. Die Rechnungslegung der verbindungsorientierten und anderen Diensten erfolgt je nach Art der vereinbarten Leistung in ein-, zwei- oder dreimonatigen Intervallen. Die Zahlungspflicht entsteht mit dem der Bereitstellung folgenden Tag, wobei die Entgelte für den Rest des Monats grundsätzlich anteilig berechnet werden, außer die EB sehen Abweichendes vor.

10.2. Wird das Vertragsverhältnis oder eine Vereinbarung über eine zusätzliche Leistung beendet, ist der Kunde verpflichtet, sofern er das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung zu Recht beendet hat, das monatliche Grundentgelt bis zum Tag der Beendigung anteilig zu bezahlen. In allen anderen Fällen hat der Kunde die vollen Grundentgelte inklusive jenes Monats, in welchem die Kündigung wirksam wurde, zu bezahlen. Bei der anteiligen Berechnung wird für jeden Kalendertag ein Dreißigstel des monatlich gleich bleibenden Entgeltes verrechnet. my Tweak ist berechtigt, bei Vertragsende bestehende Guthaben auch bei anderen zwischen dem Kunden und my Tweak bestehenden Vertragsverhältnissen zu verrechnen.

10.3. Verbindungsorientierte - und andere Entgelte, außer den in Punkt 10.1. genannten, sind grundsätzlich nach Erbringung der Leistung zu bezahlen. Hiervon ausgenommen sind Entgelte für die Herstellung oder Bereitstellung einer Leistung, welche im Vorhinein zu bezahlen sind.

10.4. Verbindungsorientierte Entgelte werden nach Vorwahlbereichen abgerechnet.

10.5. Entgeltforderungen anderer Anbieter von Leistungen im Bereich der Kommunikation – wie insbesondere Entgeltforderungen für Mehrwertdienste werden dem Kunden auf Rechnung von my Tweak vorgeschrieben und stehen Entgeltforderungen von my Tweak gleich. my Tweak ist berechtigt, Zahlungen des Kunden vorrangig für Entgeltforderungen von my Tweak zu berücksichtigen.

10.6. Der Kunde hat sich bei Zahlung der Entgelte entweder eines Zahlscheins oder einer elektronischen Überweisung (online Banking) zu bedienen oder my Tweak eine Ermächtigung für den Einzug von Entgeltforderungen nach dem Einzugsermächtigungsverfahren zu erteilen.

10.7. Hat der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt und verweigert das vom Kunden angegebene Kreditinstitut den Einzug aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so ist my Tweak berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt gemäß Entegltbestimmungen zu verrechnen.

10.8 Wenn der Kunde seine Rechnung nicht mit Einzugsermächtigung bezahlt, so hat er die richtige Verrechnungskontonummer und Rechnungsnummer anzugeben. Andernfalls muss my Tweak die Zahlung manuell zuordnen, wofür ein Bearbeitungsentgelt gemäß der Entgeltbestimmungen anfällt. Erst mit der richtigen Zuordnung tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung ein, was allerdings nur dann gilt, wenn sich my Tweak ohne schuldhafte Verzögerung bemüht, die Zuordnung vorzunehmen.

10.9. Entgeltforderungen sind grundsätzlich nach Zugang der Rechnung zu dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin oder, sofern ein Fälligkeitstermin fehlt, binnen 7 Kalendertagen ab Zugang zahlbar. Der Rechnungsbetrag muss spätestens zum Fälligkeitstermin auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

10.10. my Tweak ist berechtigt, eine kürzere Fälligkeitsfrist festzulegen oder die sofortige Bezahlung der Rechnung zu verlangen, sofern verbindungsorientierte Entgelte in einem Verrechnungszeitraum die Höhe von EUR 500,- brutto erreicht haben oder der Kunde jene Voraussetzungen erfüllt, die my Tweak einen Anspruch auf Vorauszahlung oder auf Sicherheitsleistung nach Punkt 12 einräumen.

10.11. Allfällige Bareinzahlungs- oder Überweisungskosten sowie Kosten und Gebühren aus der Vertragserrichtung sind vom Kunden zu tragen.

10.12. Ist der Kunde mit der Bezahlung der Entgeltforderungen von my Tweak oder Entgeltforderungen Dritter, die von my Tweak vorgeschrieben werden, im Verzug, ist my Tweak berechtigt Verzugszinsen zu verrechnen. Der Zinssatz beträgt 12% jährlich, liegt aber mindestens 3 % über dem Basis-Zinssatz der Österreichischen Nationalbank. Verzugszinsen werden nach Ablauf von zwei Monaten nach Fälligkeit kapitalisiert.

10.13. Ist eine Indexanpassung in den Entgeltbestimmungen oder einer Individualvereinbarung ohne nähere Festlegung vereinbart, so gelten die nachfolgenden Regelungen.

10.13.1 Wenn sich der (Kalender-)Jahresdurchschnitt des Verbraucherpreisindex („Jahres-VPI“) der Statistik Austria ändert, hat das folgende Auswirkungen auf die Entgelte:

- my Tweak ist berechtigt Entgelte für das folgende Kalenderjahr entsprechend der Steigerung des Jahres-VPI zu erhöhen.

- my Tweak ist verpflichtet Senkungen des Jahres-VPI weiterzugeben und die besagten Entgelte entsprechend der Senkung zu reduzieren.

Über die Anpassungen informiert my Tweak den Kunden in schriftlicher Form (z.B. über Rechnungsaufdruck).

10.13.2 Sofern nicht anders vereinbart ergibt sich der Umfang der Entgeltanpassungen aus dem Verhältnis der Änderung des Jahres-VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahres-VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung (Indexbasis: Jahres-VPI 2010 = 100). Schwankungen von 2% (Schwankungsraum) gegenüber der Indexbasis berücksichtigt my Tweak nicht. Wird dieser Schwankungsraum allerdings in den Folgejahren insgesamt über- oder unterschritten, passt my Tweak die Entgelte in voller Höhe an. Der neue Wert stellt die neue Indexbasis für zukünftige Anpassungen dar. Eine Verpflichtung zur Entgeltreduktion verringert sich in dem Ausmaß, in dem my Tweak im Vorjahr ein Recht zur Erhöhung der Entgelte nicht ausgeübt hat.

10.13.3 Anpassungen der Entgelte erfolgen im Jahr nach der Änderung der Indexbasis, frühestens jedoch im Folgejahr des Vertragsabschlusses:

- Entgelterhöhung: 1. April bis 31.Dezember.

- Entgeltreduktion: immer am 1. April.

10.13.4 Wird der Jahres-VPI nicht mehr veröffentlicht, tritt sein amtlicher Nachfolger an dessen Stelle.

10.13.5 Internationale Verbindungsentgelte können sich kurzfristig, speziell bei Mehrwertnummern oder bedingt durch Wechselkurse, ändern. Dies gilt auch für Preise neuer Netzanbieter. Eine aktuelle Preisliste internationaler  Verbindungen und Vorwahlen finden Sie unter www.mytweak.at/abc-

Über neue internationale Vorwahl-Preise wir der Kunde in schriftlicher Form mindestens 1 Monat vor Inkrafttreten (Beilage zur Rechnung, per e-mail) informiert.

10.13.6 Das Recht auf eine Vertragsänderung gemäß Pkt. 4 bleibt davon unberührt.

10.13.7 Die für das Einschreiten von Rechtsanwälten sowie von Inkassoinstituten anfallenden notwendigen und zweckentsprechenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen die der my Tweak entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei der Kunde hinsichtlich eines eingeschalteten Inkassoinstitutes verpflichtet ist, maximal die Vergütungen zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996 idgF, ergeben. Hinsichtlich eines eingeschalteten Rechtsanwaltes ist der Kunde verpflichtet maximal Vergütungen zu ersetzen, die sich aus den Autonomen Honorarrichtlinien, AHR 1976 idgF, und aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz, BGBl. Nr. 189/1969 idgF, ergeben. Diese Normen sind im Internet unter www.oerak.at abrufbar.

 

 

11. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

11.1. Ein Verbraucher ist nur berechtigt mit Ansprüchen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden gegenüber my Tweak stehen, sowie mit gerichtlich festgestellten oder von my Tweak anerkannten Ansprüchen, sowie im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners des Verbrauchers gegen Ansprüche von my Tweak aufzurechnen. Ein Unternehmer ist nicht berechtigt gegen Forderungen von my Tweak aufzurechnen.

11.2. Einem Verbraucher steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Ansprüchen gegen my Tweak zu, die im rechtlichen Zusammenhang mit Forderungen von my Tweak stehen. Einem Unternehmer steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nicht zu.

 

12. Sicherheitsleistung, Vorauszahlung

12.1. my Tweak ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen entweder von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder von einer Vorauszahlung abhängig zu machen, soweit die fristgerechte Bezahlung von Entgeltforderungen gefährdet erscheint. Die Voraussetzungen sind insbesondere dann gegeben, wenn ein außergerichtlicher Ausgleichsversuch beantragt, ein Insolvenzverfahren oder ein Exekutionsverfahren bevorsteht, beantragt, eröffnet oder bewilligt wurde, ein Liquidationsverfahren eingeleitet wurde oder gegen den Kunden wiederholt wegen Zahlungsverzuges des Kunden mit Sperre des Anschlusses oder Kündigung oder fristloser Auflösung des Vertrages vorgegangen werden musste.

12.2. Die Sicherheitsleistung kann durch Barerlag oder eine genehme Bankgarantie eines erstklassigen Kreditunternehmens, welches seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweiz hat, erfolgen; andere Sicherheitsleistungen können von my Tweak abgelehnt werden. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Abrufung der Sicherheitsleistung trägt der Kunde.

12.3. Die Fälligkeit der Entgeltforderungen von my Tweak ist grundsätzlich von der Erbringung einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung nicht berührt.

12.4. Sind die Voraussetzungen für die Erbringung der Sicherheitsleistung weggefallen, ist my Tweak berechtigt, die Sicherheitsleistung gegen bestehende Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber my Tweak aufzurechnen. Hat der Kunde eine Sicherheit für Leistungen von my Tweak durch Barerlag geleistet, sind die - bis zum Wegfall der Voraussetzungen für dessen Erbringung - angereiften Zinsen dem Kunden auszuzahlen.

12.5. Im Falle der Ausübung eines Widerspruchsrechtes gem. § 38 Abs. 2 UGB seitens des Sicherheitsgebers gegen den Übergang einer, mit dem Vertrag mit my Tweak in Verbindung stehenden Sicherheitsleistung an den Erwerber, verpflichten sich die

beteiligten Unternehmen (Veräußerer, Erwerber), unverzüglich my Tweak vom Widerspruch schriftlich zu verständigen.

 

13. Haftung für Entgeltforderungen

13.1. Der Kunde haftet für Entgeltforderungen, die durch die Inanspruchnahme von Leistungen von my Tweak durch Dritte entstanden sind, soweit er dies innerhalb seiner Einflusssphäre zu vertreten hat. Davon nicht umfasst sind Entgeltforderungen eines Dritten, die aus einem Vertragsverhältnis mit einem anderen Dritten (z.B. Mehrwertdiensteanbieter) stammen.

13.2. Bei Benützung eines Anschlusses oder bei Inanspruchnahme einer Leistung von my Tweak durch Dritte haften diese für alle Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche der my Tweak als Solidarschuldner, wenn und soweit eine gesetzliche Haftung aus Bereicherungs- oder Schadenersatzrecht besteht. Der Kunde kann die ständige und alleinige Benützung seines Kommunikationsdienstes durch Dritte der zuständigen Rechnungsstelle der my Tweak anzeigen und eine entsprechende Haftungserklärung des oder der Dritten der my Tweak übermitteln

13.3. my Tweak ist im Falle eines Missbrauchs eines Kommunikationsdienstes oder der damit zusammenhängenden Leistungen berechtigt, neben der Sperre des Anschlusses des Kunden nach Punkt 15. Ersatz für die ihr aus dem Missbrauch erwachsenen Schäden vom Kunden zu fordern, soweit diese vom Kunden verursacht und verschuldet wurden. Ein Unternehmer hat zusätzlich eine verschuldensunabhängige Pönale von 15 % des Umsatzes (von sämtlichen Entgelten inklusive verbindungsorientierter Entgelte bei my Tweak), gerechnet ab Beginn des Missbrauchs bis zur Sperre seines Anschlusses, an my Tweak zu entrichten. Die Geltendmachung der der my Tweak entstandenen Schäden bleibt hiervon unberührt.

13.4 Der Kunde haftet für Entgeltforderungen die durch Manipulation in Verbindung mit einem My Tweak Kommunikationsdienst entstehen. Bei begründetem Manipulationsverdacht kann my Tweak den Kommunikationsdienst bis zur Klärung mit dem Kunden sperren. Für die Sperre und die Manipulations- Bearbeitung werden die in der Liste Sonstige Serviceleistungen angeführten Entgelte verrechnet.

 

 

14. Einwendungen gegen Rechnungen von my Tweak

14.1. Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen sind vom Kunden nach Zugang der Rechnung möglichst bei der auf jeder Rechnung des Kunden bekannt gegebenen Stelle von my Tweak schriftlich zu erheben. Die Fälligkeit der Rechnung ist von der Erhebung fristgerechter Einwendungen des Kunden im Rahmen des von my Tweak durchgeführten Einspruchsverfahrens nicht berührt.

14.2. Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen, die die Leistung eines anderen Anbieters (wie insbesondere Mehrwertdiensteanbieter) betreffen, können bei my Tweak erhoben werden.

14.3. Werden Einwendungen nicht binnen drei Monaten nach Zugang der Rechnung bei my Tweak schriftlich erhoben, so gilt die Forderung der my Tweak als anerkannt. my Tweak wird einen Verbraucher durch einen deutlich sichtbaren Hinweis auf der Rechnung nochmals auf die Bedeutung seines Verhaltens und die ihm zur Verfügung stehende Frist hinweisen.

14.4. Hat der Kunde fristgerecht Einwendungen gegen die Rechnung von my Tweak erhoben, wird my Tweak die Richtigkeit der beeinspruchten Rechnung entweder bestätigen oder diese korrigieren. Die Entscheidung wird dem Kunden schriftlich zugestellt. my Tweak ist berechtigt, ein standardisiertes Überprüfungsverfahren durchzuführen. In diesem Falle hat der Kunde die Möglichkeit, binnen einem Monat nach Zugang der Überprüfungsentscheidung weitere Überprüfungen zu verlangen, ansonsten die bestrittene Entgeltforderung als anerkannt gilt. my Tweak wird einen Verbraucher in ihrer Entscheidung auf die Bedeutung seines Verhaltens und die ihm zur Verfügung stehende Frist hinweisen.

14.5. Lehnt my Tweak die Einwendungen endgültig ab oder trifft sie, sofern der Kunde Unternehmer ist, innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Einwendungen bei der für die Verrechnung zuständigen Stelle keine Entscheidung, so kann der Kunde binnen einem Monat nach Zugang der endgültigen

Entscheidung oder, sofern er Unternehmer ist, nach erfolglosem Ablauf der Entscheidungsfrist, eine Streitschlichtung gemäß §§ 121 und 122 TKG 2003 in Anspruch nehmen oder den Rechtsweg beschreiten, anderenfalls bestrittene

Entgeltforderungen als anerkannt gelten. my Tweak wird einen Verbraucher in ihrer Entscheidung auf die Bedeutung seines Verhaltens und die ihm zur Verfügung stehende Frist hinweisen.

14.6. Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte ist der Kunde berechtigt, Streit- und Beschwerdefälle nach § 122 TKG 2003 der Regulierungsbehörde vorzulegen. Das Verfahren vor der Regulierungsbehörde erfolgt gemäß der jeweils gültigen Richtlinie, die von der Regulierungsbehörde veröffentlicht wird.

14.7. Verlangt my Tweak im Rahmen eines Einspruchsverfahrens die Zustimmung des Kunden zur Weiterleitung von Stamm – und Verkehrsdaten , so gilt seine Zustimmung als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Wochen ab Erhalt einer diesbezüglichen Aufforderung seine Zustimmung verweigert. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die Aufforderung beinhaltet einen deutlich sichtbaren Hinweis über die Bedeutung seines Verhaltens, die ihm zur Verfügung stehende Frist sowie Angaben zum Übermittlungsempfänger.

14.8. Wird bei Überprüfung der Höhe von in Rechnung gestellten verbindungsorientierten Entgelten ein Fehler festgestellt, welcher sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und lässt sich die richtige Höhe nicht ermitteln, so ist unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände eine Neuberechnung dieser Entgelte pauschal vorzunehmen. Soweit my Tweak einen Verbrauch zumindest in diesem Ausmaß glaubhaft machen kann, wird als Grundlage für die Neuberechnung der Durchschnitt der verbindungsorientierten Entgelte der drei vorhergehenden Verrechnungszeiträume herangezogen, soweit diese nicht oder nicht vollständig vorhanden sind, wird der Durchschnitt der verbindungsorientierten Entgelte der drei nachfolgenden Verrechnungszeiträume herangezogen.

IV. Sperre des Anschlusses und Beendigung des Vertragsverhältnisses

 

15. Sperre

15.1. my Tweak ist – abgesehen von den Bestimmungen in Punkt 7.2 dieser AGB - berechtigt, die Erbringung von Leistungen gänzlich oder teilweise zu verweigern (Sperre), wenn

15.1.1. my Tweak Tatsachen bekannt werden, die sie zur Ablehnung des Zustandekommens eines Vertragsverhältnisses mit dem Kunden nach Punkt 7.2 berechtigen,

15.1.2. der Kunde gegenüber my Tweak mit Zahlungsverpflichtungen nach erfolgsloser Mahnung mit Androhung einer Sperre und unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen im Verzug ist,

15.1.3. der Kunde der Aufforderung zur Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung (vgl. Punkt 12) nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt,

15.1.4. hinsichtlich des Kunden ein außergerichtlicher Sanierungsversuch unternommen wurde, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde, die Bonität aus anderen Gründen nicht mehr gegeben ist und der Kunde unter Androhung einer Sperre und unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt wurde.

15.2. Der Kunde hat die für eine von ihm zu vertretende Sperre anfallenden Kosten sowie die Kosten der Wiedereinschaltung gemäß den maßgeblichen EB zu tragen.

15.3. Eine vom Kunden zu vertretende Sperre entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Zahlung der monatlichen (Grund-) Entgelte.

15.4. my Tweak wird dem Kunden auf sein Verlangen eine Begründung für die erfolgte Sperre übermitteln.

15.5. Sobald die Gründe für die Durchführung einer Sperre entfallen, wird my Tweak unverzüglich die Sperre aufheben.

 

16. Arten der Vertragsbeendigung

Vertragsverhältnisse zwischen my Tweak und dem Kunden, die Dauerschuldverhältnisse sind, werden beendet durch

Ablauf der vereinbarten Zeit,

ordentliche oder außerordentliche Kündigung,

Tod des Kunden/Ende der rechtlichen Existenz eines Unternehmens, sofern nicht Punkt 20 Abweichendes regelt,

allgemeine Einstellung der Leistung (Punkt 21).

 

17. Ordentliche Kündigung

17.1. Enthalten speziellere Regelungen dieser AGB, die maßgeblichen LB oder eine allfällige Individualvereinbarung keine Regelung über Kündigungsfristen und Kündigungstermine, so kann eine Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende jedes Kalendermonats erfolgen.

17.2. Die Kündigung des Kunden muss schriftlich möglichst der auf jeder Rechnung des Kunden bekannt gegebenen Stelle der my Tweak spätestens am Monatsletzten des der Wirksamkeit vorhergehenden Monats zugehen. Bei späterem Zugang wird sie zum Monatsletzten des nächstfolgenden Kalendermonats wirksam. Gleiches gilt für eine Kündigung durch my Tweak.

17.3. Für Vertragsverhältnisse mit einer Mindestvertragsdauer oder einer Mindestbindung und automatischer Verlängerung der Bindung ist vor deren Ablauf das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen.

 

18. Außerordentliche Kündigung

18.1. Das Vertragsverhältnis kann bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Punkt 18.3 von my Tweak und bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Punkt 18.4 und 18.5 vom Kunden mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

18.2. Die Kündigung des Kunden muss schriftlich möglichst der auf jeder Rechnung des Kunden bekannt gegebenen Stelle der my Tweak zugehen.

18.3. Das Vertragsverhältnis kann von my Tweak mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Voraussetzungen für eine Sperre gemäß Punkt 15 (mit Ausnahme von Punkt 15.1.4) dieser AGB vorliegen oder der Kunde gröblich oder wiederholt sonstige wesentliche vertragliche Pflichten, insbesondere solche, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Kommunikationsnetze oder dem Schutz Dritter dienen oder Urheberrechte der my Tweak (nach Abschnitt V dieser AGB) verletzt.

18.4. Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn der in der dem jeweiligen Vertragsverhältnis zugrunde liegenden LB

enthaltene Leistungsumfang in einem wesentlichen Punkt trotz Aufforderung durch den Kunden seitens der my Tweak über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen nicht eingehalten wird.

18.5. Der Kunde hat weiters das außerordentliche Kündigungsrecht nach Punkt 4.3 und 5.2 dieser AGB.

 

19. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden

19.1 Sollte ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen werden, kann my Tweak den Anschluss gemäß Punkt 15.1.4

sperren oder die Leistungen bis zur Erbringung einer entsprechenden Sicherheitsleistung einschränken. Für Unternehmen bleiben die Bestimmungen der §§ 25a und 25b der Insolvenzordnung idgF. davon unberührt.

19.2 Der Insolvenzverwalter kann den Vertrag fortführen, bis das Insolvenzverfahren rechtskräftig aufgehoben ist. Dafür hat dieser innerhalb von 7 Tagen ab Insolvenzeröffnung eine Sicherheit bzw. Vorauszahlung zu leisten oder einen Antrag mit einer persönlichen Haftungserklärung für alle Entgelte und Schadenersatzansprüche ab Insolvenzeröffnung zu stellen.

19.3 Wenn kein Insolvenzverwalter bestellt ist, dann kann der Kunde schriftlich die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses beantragen – vorausgesetzt der Kunde leistet innerhalb der gleichen Frist eine Sicherheit oder Vorauszahlung. Lässt der Kunde oder der Insolvenzverwalter diese Frist ungenutzt verstreichen, geht my Tweak davon aus, dass kein Interesse an der Fortführung des Vertragsverhältnisses besteht. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis.

 

20. Tod des Kunden

Der oder die Rechtsnachfolger des Kunden sind verpflichtet, den Tod des Kunden unverzüglich möglichst bei der auf jeder Rechnung des Kunden bekannt gegebenen Stelle der my Tweak anzuzeigen. Sofern nicht binnen zwei Wochen nach Kenntnis der my Tweak vom Tod des Kunden ein Dritter den Eintritt in das Vertragsverhältnis beantragt, endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod des Kunden. Für Entgelte, welche ab dem Tod des Kunden bis zur Kenntnis des Todes durch my Tweak angefallen sind, haften - soweit gesetzlich zulässig - ab der Todesfallaufnahme der Nachlass und ab der Einantwortung die Erben in gleichem Umfang wie der bisherige Kunde (siehe Punkt 13).

 

21. Allgemeine Einstellung der Leistung

my Tweak behält sich die Einstellung von Leistungen vor, wenn die weitere Erbringung aus technischen, betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist. Allgemeine Einstellungen von Leistungen werden frühestens zwei Monate nach ihrer Kundmachung nach Punkt 4.1 dieser AGB wirksam.

V. Urheberrechte

 

22. Software

22.1. my Tweak erteilt dem Kunden die nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nach Punkt 22.2 beschränkte Werknutzungsbewilligung für Programme, Datenbanken, Websites oder sonstige urheberrechtlich geschützte Werke sowie dazugehörige Dokumentationen von my Tweak, welche einer breiten Kundenmasse angeboten werden (Standardsoftware), unter Einhaltung der jeweiligen vertraglichen Spezifikationen – auch jene des Rechteinhabers - zu vertragsgegenständlichen Zwecken für die Dauer des Vertrages zu verwenden. Vertragsrechtliche Spezifikationen wie insbesondere Nutzungsbestimmungen eines Rechteinhabers gelten in der Originalsprache als vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich, my Tweak im Falle ihrer Inanspruchnahme durch den Rechteinhaber wegen vom Kunden zu vertretender Nichteinhaltung der Nutzungsbestimmungen schad- und klaglos zu halten. Für vom Kunden abgerufene Software (Public Domain und Shareware), die von my Tweak nicht angeboten wird, kann keine Gewähr übernommen werden.

22.2. Eine Übertragung der Werknutzungsbewilligung an Dritte, die Vervielfältigung, die Änderung, das Zurückentwickeln, das Übersetzen oder Herauslösen von Teilen der Software ist unzulässig.

22.3. Die Werknutzungsbewilligung ist bei mitgelieferter Hardware, ausschließlich auf die Nutzung dieser Hardware, bei selbständiger Software ausschließlich auf die im jeweiligen Vertrag nach Type, Anzahl und Aufstellungsort definierte Hardware beschränkt.

 

23. Pflichten des Kunden aus dem Urheberrecht

23.1. Der Kunde ist verpflichtet, Eigentumshinweise, Markenzeichen, Netzkennzeichnungen und ähnliches, die an der Standard- und Individualsoftware samt mitgelieferter Hardware angebracht oder dieser beigefügt sind, weder zu entfernen, noch zu bearbeiten, noch zu verändern oder unleserlich zu machen.

23.2. Werden einer Leistung von my Tweak Angaben, Dokumente oder Pläne von Seiten des Kunden oder von Dritten, mit dem Kunden in Zusammenhang stehenden Personen zugrunde gelegt, ist der Kunde verpflichtet, für die Einräumung sämtlicher zur Werknutzung erforderlicher Urheberrechte Sorge zu tragen. Für den Fall einer Verletzung allfälliger Urheberrechte oder sonstiger Rechte Dritter hält der Kunde my Tweak nach den Regeln des österreichischen Zivilrechts schad- und klaglos. Diese Schad- und Klagloshaltung umfasst auch vorprozessuale Kosten.

23.3. Wurden dem Kunden bei einer Geschäftsanbahnung mit my Tweak von my Tweak Skizzen, Muster, Pläne, Kataloge, Abbildungen, technische Daten oder Stellungnahmen zur Verfügung gestellt, sind der my Tweak jegliche Urheberrechte an diesen Unterlagen vorbehalten.

 

24. Zusätzliche Leistungen im Sinne des Urheberrechts

24.1. Zusätzliche Leistungen sind Wartungsleistungen, welche die Produkte des Kunden auf den neuesten Stand der Technik anpassen sollen (wie Updates, Upgrades), ferner Systemunterstützungen sowie Schulungen, sofern sie nicht Teil der Hauptleistungspflicht von my Tweak aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden sind.

24.2. Zusätzliche Leistungen sind vom Kunden gesondert bei my Tweak zu bestellen und gesondert abzugelten. Zusätzliche Leistungen sind in den jeweils für sie geltenden LB umschrieben und werden nach den jeweils für sie geltenden EB abgerechnet.

VI. Leistungsstörungen

 

25. Verzug

25.1. Sind Verzögerungen, vorübergehende Lieferungs- oder Leistungshindernisse von my Tweak zu vertreten, so hat ein Unternehmer nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, zumindest dreiwöchigen Frist zur Herstellung der ihm zugesicherten vertraglichen Bedingungen ein Rücktrittsrecht. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

25.2. Sind Verzögerungen, vorübergehende Lieferungs- oder Leistungshindernisse vom Kunden zu vertreten, so ist my Tweak nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

26. Gewährleistung und Verweigerung der Übernahme von Leistungen

26.1. Ein Unternehmer hat Leistungen von my Tweak nach Übergabe auf etwaige Mängel hin zu überprüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen bei der auf jeder Rechnung angegebenen Stelle der my Tweak binnen angemessener Frist anzuzeigen. Unterlässt ein Unternehmer die Anzeige, gilt die Leistung von my Tweak als mangelfrei übernommen.

26.2. Ein Unternehmer ist nicht berechtigt, bei Vorliegen bloß geringfügiger Mängel die Übernahme der Leistung von my Tweak zu verweigern.

26.3. Wird eine Übernahme durch einen Unternehmer ohne triftigen Grund wiederholt verweigert, gilt die Übernahme als erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Leistung von my Tweak als mangelfrei erbracht/geliefert.

26.4. Die Gewährleistungsfrist für bewegliche und unbewegliche Sachen beträgt für Unternehmer sechs Monate, wobei das Vorhandensein des Mangels vom Unternehmer zu beweisen ist. Die Gewährleistung und die Gewährleistungsfrist beginnen mit der Übernahme. Die Gefahr geht mit der Übernahme auf den

Kunden über. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels hat my Tweak gegenüber Unternehmern die Wahl nachzubessern oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen.

26.5. Wird ein Unternehmer von seinen eigenen Vertragspartnern wegen eines an einer Leistung von my Tweak aufgetretenen Mangels in Anspruch genommen, so hat er diese Inanspruchnahme unverzüglich my Tweak zu melden, widrigenfalls sein Rückgriffsanspruch nach § 933b ABGB entfällt. Die Haftung von my Tweak für einen solchen Rückgriffsanspruch des Kunden verjährt nach der in Punkt 26.4 angegebenen Frist.

26.6. my Tweak übernimmt keine Gewähr für von ihr erbrachte Leistungen, sofern diese durch dem Kunden zurechenbare Dritte nachträglich verändert wurden oder Störungen oder Schäden aufgetreten sind, die auf unsachgemäße Verkabelung durch Dritte, mangelnde Stromversorgung oder Klimatisierung, Nichteinhaltung von Sicherungsbestimmungen oder Sicherheitsmaßnahmen zurückzuführen sind. Bei einem Unternehmer übernimmt my Tweak keine Gewähr für Schäden oder Störungen, die auf unsachgemäßen Transport oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

VII. Haftungsausschluss

 

27. Haftungsausschluss

27.1. my Tweak haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden auch bei leichter Fahrlässigkeit.

27.2. Die Haftung gegenüber Unternehmern ist für höhere Gewalt, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Hat der Kunde keine geeigneten, üblichen Sicherungsmaßnahmen getroffen, ist die Haftung für Datenverluste und Datenschäden ausgeschlossen. Der Ersatz von Schäden ausgenommen Personenschäden ist für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten für Unternehmer mit EUR 7.000,-, gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit EUR 700.000,- beschränkt. Wenn der Gesamtschaden höher ist, verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilig.

 

VIII. Datenschutz

28. Datenschutz

28.1 my Tweak verwendet nur diese Daten des Kunden:

a. Stammdaten: Familien- und Vorname, akademischer Grad, Adresse, Teilnehmernummer und Kontakt-Informationen (z.B. E-Mail-Adresse), Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses mit my Tweak und die Bonität des Kunden (§ 92 TKG 2003).

b. Verkehrsdaten: Daten, die my Tweak zum Weiterleiten einer Nachricht an ein Kommunikationsnetz oder zum Verrechnen verarbeitet (§ 92 TKG 2003).

c. Inhalts- und Standort-Daten (§ 92 TKG 2003).

d. Sonstige personenbezogene Daten, die der Kunde oder Dritte my Tweak bei der Vertragsanbahnung oder während des Vertragsverhältnisses zur Verfügung stellen: z.B. Geburtsdatum, Beruf, Ausweisdaten, Bankverbindung, Zeichnungs- oder Vertretungs-Befugnis. Unter den Begriff der sonstigen personenbezogenen Daten fallen keine sensiblen Daten iSd Datenschutzgesetzes 2000, sofern nicht ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart.

28.2. Die Stamm- und Verkehrs-Daten des Kunden verwendet my Tweak für das Erbringen ihrer Kommunikationsdienste im Rahmen der §§ 96 ff TKG 2003 und nach Pkt. 28.3. Die Inhalts- und Standort-Daten des Kunden verarbeitet my Tweak im Rahmen der §§ 101, 102 TKG 2003. Die sonstigen personenbezogenen Daten des Kunden verwendet my Tweak zur Vertragsabwicklung und nach Pkt. 28.3 sowie nach Pkt. 28.8.

28.3. Der Kunde stimmt zu, dass

a. my Tweak seine Stamm-, Verkehrs- und sonstige personenbezogene Daten verwendet für bedarfsgerechte Angebote, Service-Leistungen, Dienste mit Zusatznutzen und ihm persönliche Angebote zu Diensten, Produkten oder Services von my Tweak unterbreitet.

b. my Tweak seine Stammdaten und sein Geburtsdatum für Bonitätsauskünfte, zum Gläubigerschutz und zum Einmelden von Bonitätsdaten an die KSV 1870 Forderungs-management GmbH übermittelt.

 

Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen.

28.4. Der Kunde hat Mitbenutzer seines Anschlusses (z.B. Mitarbeiter) über das Verarbeiten und Übermitteln der Verkehrsdaten zu informieren und deren Zustimmung einzuholen. Auf Verlangen ist eine schriftliche Zustimmungserklärung der Mitbenutzer vorzulegen.

 

28.6 my Tweak löscht

a. Stammdaten des Kunden grundsätzlich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, spätestens jedoch nach Erlöschen aller gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, beispielsweise jener nach § 212 UGB oder §§ 207f BAO.

 

b. Verkehrsdaten des Kunden gemäß § 99 TKG 2003, sobald der Bezahlvorgang durchgeführt wurde und innerhalb einer Frist von drei Monaten die Entgelte nicht schriftlich beeinsprucht wurden. Die Daten sind jedoch nicht zu löschen, wenn

1. ein fristgerechter Einspruch erhoben wurde, bis zum Ablauf jener Frist, innerhalb derer die Abrechnung rechtlich angefochten werden kann.

2. die Rechnung nicht beglichen wurde, bis zum Ablauf jener Frist, bis zu der der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann, oder

3. ein Verfahren über die Höhe der Entgelte eingeleitet wurde, bis zur endgültigen Entscheidung.

28.7. my Tweak ist gemäß § 94 TKG 2003 verpflichtet, an der Überwachung von Nachrichten und der Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung einschließlich der Auskunft über Vorratsdaten nach den Bestimmungen der StPO im erforderlichen Ausmaß mitzuwirken. Handelt my Tweak nach diesen Bestimmungen, dann erwachsen dem Kunden daraus keinerlei Ansprüche gegen my Tweak.

28.8. Kunden, welche über einen Vertrag mit my Tweak verfügen, können folgende Daten in das Teilnehmerverzeichnis eintragen lassen: Name, akademischer Grad, Anschrift und Rufnummer. Auf Wunsch können Kunden ihre Berufsbezeichnung und andere Daten dort eintragen lassen. Gemäß § 96 Abs. 3 TKG 2003 wird der Kunde davon in Kenntnis gesetzt, dass mehrere Nutzungsmöglichkeiten der in elektronischen Fassungen des Teilnehmerverzeichnisses eingetragenen Teilnehmerdaten aufgrund der dort vorhandenen Suchfunktionen bestehen. Die Suche kann nach den Kategorien Name, Adresse, Teilnehmernummer und - sofern vorhanden - Berufsbezeichnung erfolgen. Auf Wunsch des Kunden kann die Suche nach seinen in elektronischen Fassungen des Teilnehmerverzeichnisses eingetragenen Teilnehmerdaten auf die Kategorie Name eingeschränkt werden, dann liefert eine Suche nach anderen Kategorien keine Ergebnisse. Weitere Details sind in der jeweils maßgeblichen Leistungsbeschreibung enthalten.

IX. Besondere Bestimmungen

 

29. Ortsfeste Anbindungen

29.1. Zustimmung des Verfügungsberechtigten

29.1.1. Ist der Kunde nicht über alle Liegenschaft