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AGB my Tweak Ausgabe 01052010
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Gültig ab 01. Mai 2010

1. Allgemeine Grundlagen:

1.1. Die my Tweak Communication GmbH – im Folgenden kurz my Tweak – schließt sämtliche – auch
künftige – Verträge nur aufgrund der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Allgemeine
Geschäftsbedingungen von Käufern, Werkbestellern und sonstigen Abnehmern – im folgenden kurz
„Kunden“ – finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde bei der Auftragserteilung auf solche
Geschäftsbedingungen verweist und MY TWEAK diesen Geschäftsbedingungen nicht sofort widerspricht;
Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden, auf die dieser in
Anboten, Bestellungen oder sonstigen Erklärungen hinweist und die MY TWEAK nicht ausdrücklich
schriftlich anerkennt, sind für die Geschäftsbeziehung zwischen MY TWEAK und dem Kunden – auch
soweit es künftige Geschäfte betrifft – nicht verbindlich.
1.2. Der Kunde akzeptiert die Geschäftsbedingungen der MY TWEAK mit Absenden eines von ihm
unterfertigten Vertragsanbotes oder der Annahme, eines Vertragsanbotes der MY TWEAK.
1.3. Direkt wirksame und zwingende Bestimmungen des TKG 2003 gehen jedenfalls den AGB’s soweit
diese – in Widerspruch zum TKG stehen – vor; die übrigen Bestimmungen der AGB’s werden hiervon
nicht berührt.
1.4. Diese AGB’s, die LBen (LB) und Entgeltbestimmungen (EB) werden dem Kunden übergeben,
Änderungen, die für den Kunden nicht ausschließlich begünstigend sind, werden dem Kunden jeweils
übergeben oder ihm in geeigneter Form übermittelt. Die ABG’s, die LB und EB und alle Änderungen sind
auch im Internet unter der Adresse kundgemacht und liegen jedenfalls bei den die Produkte der MY
TWEAK vertreibenden Vertragshändlern auf. Auf Wunsch des Kunden wird ihm jederzeit kostenlos ein
Exemplar der AGB’s, der LB und EB übermittelt, dies jedoch mindestens ein Monat vor Wirksamwerden
der Änderungen.
1.5. Änderungen der AGB’s, der LB und EB treten frühestens zwei Monate nach ihrer Kundmachung
gemäß § 25 Abs 2 TKG 2003 in Kraft, sofern durch die Änderung die Kunden nicht aus-schließlich
begünstigt werden.
1.6. Änderungen der gesetzlichen Steuern, insbesondere der Umsatzsteuer, berechtigen MY TWEAK
sofortigen Anpassung.
1.7. Änderungen der AGB’s, der LB und EB, die den Kunden nicht ausschließlich begünstigen, berechtigen
ihn, den Vertrag bis zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kostenlos zu kündigen – ein
entsprechender Hinweis wird dem Kunden in geeigneter Form (§ 25 Abs 3 TKG) gemeinsam mit den
Änderungen zur Verfügung gestellt bzw. übermittelt.

2. Vertragsabschluss/Vertragsänderungen:

2.1. Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass MY TWEAK nach Erhalt des von dem Kunden
abgeschickten Anbots oder des von dem Kunden unterfertigten Vertragsanbots von MY TWEAK
(Formular), entweder eine schriftliche Annahmeerklärung abschickt oder die von dem Kunden
gewünschten Leistungen/Lieferungen erbringt.
2.2. Der Kunde ist verpflichtet, MY TWEAK alle notwendigen Angaben über seine Identität, seine Rechtsund
Geschäftsfähigkeit und alle weiteren relevanten Umstände durch Vorlage geeigneter (amtlicher)
Dokumente zu erteilen, die eine Prüfung seiner Identität, der Richtigkeit seiner Angaben und seiner
Kreditwürdigkeit ermöglichen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass MY TWEAK Recherchen über
seine Kreditwürdigkeit anstellt, insbesondere Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien (KSV, AKV, ...)
einholt.
2.3. Der Kunde ist überdies verpflichtet, MY TWEAK eine Zustellanschrift und eine Kreditkarten- oder eine
Bankverbindung zu einem im EU-Raum bestehenden Kreditinstitutes mit Sitz in einem EU Land oder der
Schweiz bekanntzugeben.
2.4. Der Kunde hat MY TWEAK alle Änderungen seiner Daten (Punkte 2.2. und 2.3.) unverzüglich
nachweislich schriftlich mitzuteilen und haftet für alle Nachteile, die MY TWEAK aus der Unterlassung der
Erfüllung dieser Verpflichtung .erwachsen.
2.5. MY TWEAK steht es frei, Anbote und Bestellungen eines Kunden abzulehnen, insbesondere dann,
wenn die von dem Kunden übermittelten Daten unvollständig, unglaubwürdig, unrichtig oder ihre
Richtigkeit zweifelhaft sind, der Kunde in der Vergangenheit Zahlungsverpflichtungen gegenüber der MY
TWEAK nicht erfüllt hat oder eines in der Vergangenheit begründetes Vertragsverhältnis zu dem Kunden
aufgrund Verletzung wesentlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag oder aufgrund strafbarer Handlungen
des Kunden im Zusammenhang mit von MY TWEAK zur Verfügung gestellten Lieferungen/Leistungen
geendet hat. Im Fall einer Ablehnung, hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz der ihm hiedurch
entstehenden Schäden oder Aufwendungen.
2.6. Soweit für die Einrichtung und den Betrieb von Telekommunikationsanlagen bei einem Kunden
besondere zusätzliche (behördliche) Bewilligungen oder Genehmigungen notwendig sind, ist der Kunde
verpflichtet, MY TWEAK hierüber aufzuklären und auf seine Kosten diese Bewilligungen/Genehmigungen
einzuholen. Für den Fall, dass der Kunde die zusätzlich notwendigen Bewilli-gungen/Genehmigungen
nicht erhält, haftet MY TWEAK nicht für einen ihm allenfalls hiedurch entstehenden Schaden oder
Aufwand; demgegenüber haftet der Kunde MY TWEAK gegenüber für alle ihr ent-stehenden Schäden und
Aufwendungen, die aus der Unterlassung der Mitteilung über die Notwendigkeit weiterer
Bewilligungen/Genehmigungen entstehen.
AGB my Tweak Ausgabe 01052010
2.7. MY TWEAK ist berechtigt, ihre Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Kunden auch
ohne Zustimmung des Kunden auf ein Unternehmen des selben Konzern zu übertragen.
2.8. Mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von MY TWEAK kann ein Dritter ein zu einem Kunden
bestehendes Vertragsverhältnis übernehmen. Für den Fall der Übernahme haften für offene Entgelte und
sonstige Ansprüche von MY TWEAK dem Kunden gegenüber, sowohl der Kunde, als auch der neue
Vertragspartner als Gesamtschuldner. Sofern der ursprüngliche Vertragspartner dem Wechsel nicht
ausdrücklich schriftlich zustimmt, haftet der Dritte MY TWEAK für alle ihr aus dem Wechsel des Kunden
entstehenden Aufwendungen und Schäden.

3. Leistungen/Lieferungen:

3.1. Die Beschreibung der von MY TWEAK angebotenen Leistungen, die Frist bis zum erstmaligen
Anschluss bzw. zur erstmaligen Freischaltung sowie die Arten der angebotenen Wartungsdienste sind in
den, einen integrierten Bestandteil des Vertrages mit dem Kunden bildenden LB enthalten.
3.2. Angekündigte Leistungsfristen/Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn ein Fixgeschäft
schriftlich vereinbart worden ist. Kunden, die Verbraucher sind, verzichten auf die Lieferung innerhalb der
in § 5 i KSchG normierten Frist. Wird ein vereinbarter Liefertermin/eine Leistungsfrist mehr als zwei
Wochen überschritten, so kann der Kunde schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen setzen und nach
deren erfolglosen Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass die
Vereinbarung von MY TWEAK ohne ihr Verschulden nicht er-füllt werden konnte; dem Kunden stehen in
diesem Fall keine Ansprüche gegenüber MY TWEAK auf Ersatz ihr allfällig entstehender Schäden und/oder
Aufwendungen zu. Diese Einschränkungen gelten nicht für mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, MY TWEAK alle notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig
zur Verfügung zu stellen und seiner ihn treffenden Mitwirkungspflicht (Zugang zu Räumlichkeiten,
notwendige Vorinstallationen, etc.) nachzukommen. Kann MY TWEAK eine Lieferung/Leistung aus
Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nicht in der vereinbarten Frist / zu dem vereinbarten
Termin erbringen, ist MY TWEAK berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde
diese Verpflichtungen nicht innerhalb einer höchstens zweiwöchigen schriftlich gesetzten Nachfrist erfüllt.
In jedem Fall haftet der Kunde MY TWEAK gegenüber für alle ihr entstehenden Schäden und
Aufwendungen, die aus der Verzögerung oder dem berechtigten Rücktritt von MY TWEAK von dem
Vertrag resultieren. Solche Verzögerungen oder ein Unterbleiben der Leistungserbringung führt weder zu
einem Verzug, noch zu einer Haftung von MY TWEAK.
3.4. Leistungen/Lieferungen die mehrere Einheiten umfassen, berechtigen MY TWEAK,
Teilleistungen/Teillieferungen durchzuführen und hierüber Teilrechnungen zu legen.

4. Störungen/Unterbleiben der Leistung:

4.1. Der Kunde hat Störungen, Mängel und Schäden des Anschlusses MY TWEAK unverzüglich
nachweislich bekanntzugeben. MY TWEAK ist verpflichtet, soferne der Kunde seine Mitwirkungspflicht
(Ermögli-chen des Zuganges zu Leitungen und Endgeräten, etc.) erfüllt, entsprechend den
Bestimmungen in der LB – jedoch ohne schuldhafte Verzögerungen – mit der Behebung der Störungen/
Mängel/Schaden zu beginnen. Zeigt der Kunde Störungen/Mängel/Schäden außerhalb der in der LB
festgelegten Kernzeit an, so ist MY TWEAK nur verpflichtet, mit der Behebung der Störung/
Mängel/Schäden im Rahmen der in der LB festgelegten Zeit – nicht jedoch außerhalb dieser Zeiten
– zu beginnen. Außerhalb der in der LB festgelegten Zeiten erfolgt ein Beginn der Behebung der
Störungen/Mängel/Schäden nur dann, wenn der Kunde bereit ist, die hiermit verbundenen gesonderten
Kosten zu bezahlen.
4.2. Behebt MY TWEAK eine Störung nicht innerhalb des in der LB festgelegten Zeitraumes und trifft MY
TWEAK ein Verschulden an der Verzögerung, so wird dem Kunden der in den EB hiefür festgelegte Betrag
in einer der künftigen Rechnungen gutgeschrieben.
4.3. Störungen/Mängel/Schäden oder Verzögerungen bei der Behebung, die der Kunde zu vertreten hat,
berechtigen ihn nicht, das von ihm zu bezahlende monatliche Entgelt zu mindern oder einzubehalten. Der
Kunde ist in einem solchen Fall überdies verpflichtet, MY TWEAK alle ihr entstehenden Aufwendungen –
entsprechend den EB – und Schäden zu ersetzen.
4.4. MY TWEAK wird die bestmögliche Erreichbarkeit und Empfangsqualität, unter Berücksichtigung der
geografischen, atmosphärischen und sonstigen Umstände herstellen. Eine Beeinträchtigung der
Empfangs- und Übertragungsqualität durch die oben genannten Einflüsse sind nicht von MY TWEAK zu
vertreten.
4.5. MY TWEAK haftet nicht für Störungen/Mängel/Schäden, die durch Störungen im Netz von Roaming-
Partnern oder sonstigen Betreibern/Vertragspartnern von MY TWEAK entstehen, soweit MY TWEAK bei
der Auswahl dieses Partners nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen ist.
4.6. MY TWEAK wird, sollte es zu Kapazitätsengpässen, zu in der LB festgelegten routinemäßigen
Wartungsarbeiten oder zu notwendigen Wartungsarbeiten/ Mängelbehebungsarbeiten/
Entstörungsarbeiten im Netz kommen, diese Arbeiten so rasch wie möglich im Rahmen ihrer
technischen und sachlichen Möglichkeiten durchführen. In diesem Zeitraum kann es zu Ein-schränkungen
AGB my Tweak Ausgabe 01052010
und/oder Ausfällen des Netzes kommen. Sollten diese Einschränkungen/Ausfälle das in der LB
festgelegte Ausmaß übersteigen, wird MY TWEAK dem Kunden den in der LB festge-legten
Entschädigungsbetrag in einer der folgenden Rechnungen gutschreiben. Der Kunde ist in keinem Fall
berechtigt, seine monatlichen Entgeltzahlungen zu reduzieren oder einzustellen.

5. Preise:

5.1. Den Leistungen/Lieferungen von MY TWEAK liegen – soferne mit einem Kunden nicht eine
gesonderte, abweichende Vereinbarung getroffen worden ist – die Preisangaben gemäß der jeweils
geltenden EB von MY TWEAK zugrunde. Die Preise verstehen sich – sofern nicht anders gekennzeichnet –
in EUR zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Sind in den angegebenen Preisen öffentliche
Abgaben enthalten, die nach Abschluss des Vertrages jedoch vor Rechnungslegung, erhöht werden, ist
MY TWEAK berechtigt, den Kunden mit diesen zusätzlichen Nebenkosten zu be-lasten. (Punkt 1.6.)
5.2. MY TWEAK ist berechtigt, nach ihrer Wahl, in ein, zwei oder dreimonatigen Intervallen abzurechen.
Die Länge des Intervalls wird dem Kunden bei Vertragsabschluss bekannt gegeben. Eine von dem
Kunden zu bezahlende Grundgebühr ist für die jeweilige Abrechnungsperiode im voraus, die Summe der
leistungsabhängigen Entgelte jeweils am Ende der Verrechnungsperiode zu bezahlen. In dem Monat des
Vertragsabschlusses wird ein, dem Leistungszeitraum entsprechender Anteil des Grundentgeltes
berechnet, beginnend mit dem auf die Installation folgenden Tag Diese Art der Abrechnung ist auch auf
die Fällen anzuwenden, in denen der Vertrag während eines Monats endet.
5.3. Das verrechnete Entgelt ist nach Zugang der Rechnung – soferne mit dem Kunden keine andere
schriftliche Vereinbarung besteht – sofort zu bezahlen, wobei allfällige mit der Bezahlung verbundene
Kosten, Gebühren und Aufwendungen vom Kunden zu tragen sind. Erteilt der Kunde MY TWEAK bei
Abschluss des Vertrages keine Ermächtigung zum Einzug der Forderung nach dem
Einzugsermächtigungsverfahren, ist MY TWEAK berechtigt, für jede Rechnung ein Entgelt in Höhe der mit
der Aufstellung und dem Versand verbundenen – in den EB wiedergegebenen - Kos-ten, zumindest
jedoch EUR 2,-- zu verlangen. Sollte der Kunde die Einzugesermächtigung zu einem späteren Zeitpunkt
erteilen, fällt die Zahlung dieser Gebühren/Kosten ab diesem Zeit-punkt weg.
5.4. Für den Fall der unverhältnismäßig hohen Inanspruchnahme von Leistungen oder für den Fall der
Gefährdung der rechtzeitigen Bezahlung künftiger Entgelte ist MY TWEAK berechtigt, von dem Kunden
Vorauszahlungen auf die künftigen Verbindungsentgelte – oder sonstige ausreichende Sicherheiten für
die künftige Erfüllung der Verpflichtungen durch den Kunden – in Höhe von 50% der durchschnittlichen
Verbindungsentgelte der letzten drei Monate verlangen.
5.5. Dem Kunden überlassene Rechnungen sind in Grundentgelte, Verbindungsentgelte und sonstige
Entgelte aufgegliedert. Die Umsatzsteuer und sonstige öffentliche Abgaben sind getrennt ausgewiesen.
Ein Einzelentgeltnachweis wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und zu den in den EB
wiedergegebenen Kosten erstellt.

6. Fälligkeit/Verzug:

6.1. MY TWEAK ist berechtigt, im Falle des Verzuges, Verzugszinsen von 15% p.a. zu verrechnen.
6.2. Im Falle des Verzuges ist der Kunde überdies verpflichtet, MY TWEAK sämtliche von ihr zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung aufgewendete Kosten, insbesondere Mahn -und Inkassokos-ten,
sowie Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwaltes, zu ersetzen.
6.3. Für den Fall, dass der Kunde in Verzug gerät oder sich seine Vermögenslage deutlich verschlechtert,
ist MY TWEAK auch berechtigt, alle ihre Forderungen (auch bei Stundung der Zahlung) sofort fällig zu
stellen und noch nicht oder nur teiIweise erfüllte Verträge mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Für einen
Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG tritt Terminverlust bloß dann ein, wenn – trotz vollständiger
Erfüllung des Vertrages durch MY TWEAK – eine von ihm zu erbringende Teilleistung seit mindestens 6
Wochen fällig ist und der Verbraucher diese Leistung trotz Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei
Wochen und der Androhung des Terminsverlustes nicht erbringt. MY TWEAK ist in einem solchen Fall
auch berechtigt, die Rückgabe gelieferter Waren zu begehren. Im Falle einer Rückabwicklung vor der
Installation steht MY TWEAK ein pauschaler Schadenersatz in der Höhe der allenfalls geleisteten
Anzahlung, wenn keine Anzahlung geleistet worden ist oder bei einer Auflösung nach Installation das
Grundentgelt für 6 Monaten zu. Punkt 9.2. gilt entsprechend.
6.4. MY TWEAK ist berechtigt, Zahlungen des Kunden unabhängig von ihrer Widmung auf Forderungen
ihrer Wahl anzurechnen.
6.5. Eine Aufrechnung von vermeintlichen Gegenforderungen des Kunden mit Forderungen von MY
TWEAK ist dem Kunden – sofern er Unternehmer ist – nicht gestattet. Für Kunden, die Verbraucher sind,
besteht eine Berechtigung zur Aufrechnung nur dann, wenn die Ansprüche in rechtlichen Zusammenhang
mit den Verbindlichkeiten des Kunden MY TWEAK gegenüber stehen, MY TWEAK die An-sprüche
anerkannt hat oder sie gerichtlich festgestellt sind.
AGB my Tweak Ausgabe 01052010

7. Pflichten des Kunden:

7.1. MY TWEAK stellt dem Kunden aufgrund des Vertrages Gegenstände zur Verfügung (insbesondere
Endgeräte, Hardware,....), die in ihrem Eigentum stehen. Der Kunde hat, soferne er diese Ge-genstände
nicht käuflich erwirbt, nur das Nutzungsrecht, wobei die normale Abnützung mit dem von dem Kunden zu
bezahlenden monatlichen Entgelt abgegolten ist. Schäden oder unge-wöhnliche Abnützung die der Kunde
zu vertreten hat, sind MY TWEAK zu ersetzen. Sollte der Kunde die zuvor erwähnten Gegenstände
käuflich erwerben, so bleiben diese Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten
Entgeltes zuzüglich allenfalls aufgrund einer verspäteten Zahlung aufgelaufenen Zinsen und Kosten, im
Eigentum von MY TWEAK
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Gegenstände (insbesondere Endgeräte,
Hardware,....) und Leistungen ausschließlich für den Zweck, für den sie bestimmt sind, zu verwenden
und jede missbräuchliche Verwendung zu unterlassen, wobei hierunter auch die in § 107 TKG
wiedergegebenen Sachverhalte zu verstehen sind. Der Kunde ist überdies al-leine für den Inhalt der von
ihm von dem ihm überlassenen Anschluss übermittelten Nachrichten verantwortlich. Sollten die von dem
Kunden von seinem Anschluss übermittelte Nachrichten gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten
Sitten verstoßen oder es zu einer wesentlichen Beeinträchtigung/Belästigung anderer Kunden oder
Dritter kommen, so trifft MY TWEAK keine Haf-tung. Sollte ein anderer Kunde oder ein Dritter MY TWEAK
direkt/indirekt in Anspruch nehmen, ist der Kunde verpflichtet, MY TWEAK alle von ihr zur Abwehr
solcher Ansprüche aufgewendeten Kosten und Aufwendungen wie auch alle von ihr an den anderen
Kunden/Dritten geleistete Zahlungen zu refundieren.
7.3. Der Kunde haftet MY TWEAK für alle Beschädigungen und missbräuchliche Verwendung von ihm zur
Verfügung gestellten – wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, im Eigentum von MY TWEAK
stehenden – Gegenständen (insbesondere Endgeräte, Hardware,..) und ihm allenfalls zur Verfügung
gestellten Codes, ect.. Werden dem Kunden Codes, insbesondere zur persönlichen I-dentifizierung,
überlassen, ist er verpflichtet, diese Codes geheim zu halten, sie nicht im Nahebereich des Endgerätes zu
vermerken oder aufzubewahren und dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keine Kenntnis von dem Code
erlangen können. Der Kunde ist verpflichtet, MY TWEAK jeden ihr aus der Verletzung der zuvor
wiedergegebenen Verpflichtungen entstehende Schaden und al-le daraus resultierenden Aufwendungen
zu ersetzen. Der Kunde ist überdies verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der
Beschädigung/des Verlustes/etc. MY TWEAK nachweislich darüber zu informieren, sodass MY TWEAK eine
Sperre des Anschlusses verfügen kann.
7.4. Für Entgeltforderungen und Schäden aus der Benützung des Anschlusses/der Hardware/Sofware
durch Dritte haftet der Kunde unbeschränkt zur ungeteilten Hand mit dem Dritten, soferne er die
Benützung zugelassen/nicht verhindert hat.
7.5. Der Kunde darf Anrufe nur auf Anschlüsse Dritter umleiten, wenn diese damit einverstanden sind.
Für allfällige MY TWEAK aus einer unberechtigten Umleitung entstehenden Schäden und Aufwen-dungen
sowie Zahlungen an Dritte, haftet der Kunde.
7.6. Der Kunde darf nur für einen Anschluss zugelassene Endgeräte verwenden und haftet MY TWEAK für
alle aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultierenden Schäden und Aufwendungen.

8. Datenschutz:

8.1. MY TWEAK ermittelt, verarbeitet und speichert aufgrund der Bestimmungen dieses Vertrages die
personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den Bestimmungen des TKG 2003 und den Bestimmungen
des DSG in der jeweils geltenden Fassung in dem Ausmaß, das zur Erbringung und Verrechnung der
vereinbarten Leistungen und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen notwendig ist.
8.2. MY TWEAK ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden konzernintern zu verwenden
um eine Verbesserung der Dienstleistungen, des Systems und der Bedienbarkeit zu erreichen. Ebenso ist
MY TWEAK berechtigt, die personenbezogenen Daten zu verwenden, um dem Kunden über aktuelle
Angebote, Werbeaktionen und sonstige Marketingmaßnahmen zu informieren. Diese Ermächtigung kann
der Kunde jederzeit schriftlich widerrufen.
8.3. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden – soweit es Stammdaten betrifft – nach der
Beendigung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses gelöscht, jedenfalls aber nach sieben Jahren.
Soweit es die Verkehrsdaten betrifft, werden sie so lange aufbewahrt, als der Kunde die ihm übersandten
Rechnungen beeinspruchen kann, längstens jedoch sechs Monate ab dem Zugang der Rechnung. Sollte
der Kunde ein gerichtliches Verfahren/Schlichtungsverfahren über die Feststellung der Höhe des
tatsächlich von ihm zu bezahlenden Entgelt einleiten, ist MY TWEAK verpflichtet, die Verkehrsdaten erst
nach der rechtskräftigen Beendigung der Auseinandersetzung zu löschen. Inhaltsdaten werden im
Rahmen des § 101 TKG 2003 gespeichert und unmit-telbar nach Erbringung der Leistung gelöscht. MY
TWEAK trifft gemäß der Bestimmung des § 95 TKG 2003 sämtliche Maßnahmen, um eine größtmögliche
Datensicherheit zu erreichen. Den Ver-tragspartnern ist bewusst, das es dennoch zu illegalen Zugriffen
Dritter kommen kann. MY TWEAK ist verpflichtet, unmittelbar nach Bekanntwerden solcher illegaler
Handlungen Dritter alle Vorkeh-rungen zu treffen, um solche Eingriffe in Hinkunft zu verhindern. Allfällige
durch rechtswidrige Handlungen Dritter den Kunden entstehende Schäden und Aufwendungen hat MY
TWEAK nur dann zu ersetzen, wenn sie oder ihre Mitarbeiter das unbefugte Eindringen des Dritten
vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben.
8.4. Die Höhe des Schadenersatzes ist jedenfalls mit EUR 1.000,-- pro Schadensfall begrenzt
AGB my Tweak Ausgabe 01052010

9. Laufzeit des Vertrages:

9.1. Der Vertrag wird – sollte nicht mit dem Kunden eine Sondervereinbarung bestehen – auf
unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem der Vertragspartner – sofern nicht ein zeitlich
begrenzter Kündigungsverzicht oder eine fixe Laufzeit vereinbart worden ist – jederzeit zum Ende eines
jeden Kalendermonats unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist schrift-lich mittels
eingeschriebenen Briefes aufgekündigt werden.
9.2. Sollte zwischen dem Kunden und MY TWEAK eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart sein, so
endet der Vertrag in dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Aufkündigung bedarf. Der Kunde ist
nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes verpflichtet, alle ihm überlassenen Gegenstände spätestens an
dem auf den letzten Tag des vereinbarten Vertragszeitraumes folgenden Tag an MY TWEAK
zurückzustellen. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist MY TWEAK berechtigt, bis
zur Erfüllung der Verpflichtung durch den Kunden ein Benützungsentgelt zu ver-rechnen, das 50% über
den durchschnittlich in den letzten drei Monaten des Vertragsverhältnisses aufgelaufenen Entgelten liegt.
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis durch ein Ver-schulden des Kunden vor Ablauf der vereinbarten
Zeit endet, ist der Kunde verpflichtet, MY TWEAK einen – nur bei Konsumenten mäßigbaren - pauschalen
Schadenersatz in Höhe von 50% der durchschnittlichen Entgelte der letzten drei Monate / bei kürzerer
Laufzeit der Durchschnitt dieser für die Restlaufzeit zu bezahlen.
9.3. Sowohl der Kunde als auch MY TWEAK können das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung der in Punkt
9.1. und Punkt 9.2. wiedergegebenen Bedingungen auflösen, wenn ihnen die weitere Zuhaltung des
Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist. Als Gründe für die Ausübung des außerordentlichen
Auflösungsrechtes kommen insbesondere die beharrliche Verletzung wesentlicher Be-stimmungen des
Vertrages, insbesondere die missbräuchliche Verwendung des Anschlusses/der Endgeräte, die Verletzung
von Zahlungsverpflichtungen, die beharrliche Verletzung der im § 72 TKG normierten Bestimmungen zur
Sicherung der Funktionsfähigkeit der Telekommunikationsnetze und dem Schutz Dritter, die Eröffnung
eines Konkursverfahrens über das Vermö-gen des Kunden oder der MY TWEAK oder ein Unterbleiben der
Eröffnung des Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens unterbleibt.
9.4. Der Kunde ist verpflichtet jede Änderung seiner Daten, die er MY TWEAK bekannt gegeben hat,
sowie rechtlich relevante Änderungen – wie den Verlust der Geschäftsfähigkeit, Änderungen der
Rechtsform, Eröffnung des Konkursverfahrens, etc. – unverzüglich nachweislich schriftlich
bekanntzugeben. Gibt der Kunde MY TWEAK eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt und sendet MY
TWEAK rechtlich bedeutende Erklärungen, Rechnungen und dergleichen an die ihr zuletzt von dem
Kunden bekannt gegebene Anschrift, so gelten diese Erklärungen als dem Kunden zugegan-gen. Nicht
rekommandiert zugestellte Schriftstücke gelten mit dem auf die Absendung folgenden dritten Werktag
als zugegangen, soferne der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 2 KSchG ist und nicht glaubhaft
macht, dass die Zustellung nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ist.
9.5. Aus den in Punkt 9.3. wiedergegebenen Gründen ist MY TWEAK auch berechtigt, ohne Androhung,
eine sofortige Sperre des Anschlusses zu verfügen, in allen anderen Fällen ist dem Kunden eine Sperre
unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen schriftlich anzudrohen.

10. Gewährleistung/Schadenersatz:

10.1. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm gelieferten Waren und die für ihn erbrachten Dienstleistungen
unverzüglich zu überprüfen und Mängel – bei sonstigem Verlust der Ansprüche – binnen 7 Tagen nach
Erhalt der Ware oder Erbringung der Leistung nachweislich schriftlich zu rügen. Berechtigte
Gewährleistungsansprüche kann MY TWEAK nach ihrer Wahl durch Verbessern, Nachtrag des Fehlenden,
Preisminderung, Austausch oder Rückerstattung des Entgeltes gegen Rücknahme der Ware erfüllen. Die
Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von MY TWEAK in ihren Geschäfts-räumlichkeiten oder direkt beim
Kunden.
10.2. Kunden, die Verbraucher sind, leistet MY TWEAK zwei Jahre hindurch Gewähr dafür, dass die von
ihr gelieferten Waren unter Einhaltung ihrer Behandlungs- Betriebs und Wartungsvorschriften und unter
der Voraussetzung, dass die Waren unter zumindest allgemein üblichen Bedingungen verwahrt und
eingesetzt werden, die Bedingungen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigen-schaften aufweisen und den
über sie gemachten öffentlichen Äußerungen entsprechen, soweit sie MY TWEAK kannte oder kennen
musste und sie für den Verbraucher wesentliche Voraussetzung im Abschluss des Vertrages gewesen
sind.
10.3. MY TWEAK haftet nicht für Schäden, die dem Kunden oder einem Dritten durch Abnützung,
missbräuchliche Verwendung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden
sind oder, wenn der Kunde oder ein Dritter an den ihm gelieferten Gegenständen / dem
Anschluss Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung vorgenommen hat.
10.4. Für Schäden aus nachweisbar verschuldeter Vertragsverletzung haftet MY TWEAK nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht für Verbrauchsgeschäfte, soweit es sich um
Personenschäden handelt.
10.5. MY TWEAK haftet nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden, die ein
Verbraucher erleidet. Gegenüber Unternehmen ist diese Haftung auf vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführte Sachschäden beschränkt.
10.6. In keinem Fall haftet MY TWEAK für Schäden, die dritte Personen erleiden, wie auch für
Folgeschäden, nicht erzielte Ersparnisse, entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Seitenschäden.
Die Höhe der Schadenersatzpflicht ist jedenfalls mit EUR 1.000,-- pro Schadensfall beschränkt.
10.7. Für den Fall, dass MY TWEAK Software oder sonstige Produkte, die das Funktionieren von
AGB my Tweak Ausgabe 01052010
Telekommunikationseinrichtungen erfordern, an den Kunden liefern, haftet MY TWEAK nicht für die
Verfügbarkeit, Zugang und den Betriebszustand der in Anspruch genommenen nationalen und
internationalen Telekommunikationseinrichtungen und Netze, insbesondere nicht für Totalausfälle des
www, Ausfall von Servern und sonstige Betriebsunterbrechungen, die durch Dritte oder
Internetserviceprovider verursacht werden.

11. Streitbeilegungsverfahren:

11.1 Der Kunde ist berechtigt, binnen sechs Wochen nach Zugang der Rechnung bei der bei MY TWEAK
für die Verrechnung zuständigen – auf der Rechnung angegebenen – Stelle nachweislich schriftlich
Einwendungen gegen die Höhe der verrechneten Entgelte zu erheben. Lässt der Kunde diese Frist
ungenützt verstreichen, gilt die ihm zugegangene Rechnung als genehmigt. MY TWEAK weist den Kunden
auf diese Frist und die rechtlichen Konsequenzen seines Verhaltens in geeigneter Form - etwa durch
Informationen auf der Rechnung - hin. Langen Zahlungen des Kun-den, denen (noch) keine Rechnung,
jedoch eine bestehende Entgeltforderung zugrunde liegt, bei MY TWEAK ein, beginnt die sechswöchige
Frist mit Einlangen der Zahlung bei MY TWEAK.
11.2 Erhebt ein Kunde rechtzeitig Einwendungen, so überprüft MY TWEAK alle der Ermittlung der
umstrittenen Rechnung zugrunde liegenden Faktoren nach einem standardisierten Überprüfungsverfahren.
Das Ergebnis dieser vorläufigen Prüfung teilt MY TWEAK dem Kunden mit, der binnen einem Monat
nach Zugang der Entscheidung nachweislich schriftlich eine weitere Überprüfung begehren kann. Lässt
der Kunde diese Frist ungenützt verstreichen, gilt die aufgrund des Ergebnisses des
Überprüfungsverfahren dem Kunden zugestellte Entscheidung als genehmigt.
11.3. Die aufgrund des erweiterten Überprüfungsverfahrens ergehende (endgültige) Entscheidung ist
dem Kunden nachweislich schriftlich binnen sechs Monaten nicht nach Einlangen der Einwendungen
zuzustellen. Kommt MY TWEAK dieser Verpflichtung binnen sechs Monaten nach oder ist der Kunde mit
der Entscheidung nicht einverstanden, so kann er binnen einem Monat nach Zustellung der (endgültigen)
Entscheidung bzw. nach Ablauf der sechs Monate ein Schlichtungsverfahren gemäß den Bestimmungen
des TKG einleiten oder seine Ansprüche gerichtlich geltend machen. Lässt der Kunde diese Frist
ungenützt verstreichen, gilt die (endgültige) Entscheidung als genehmigt.
11.4. MY TWEAK wird den Kunden über die einzuhaltenden Fristen sowie die Bedeutung seines
Verhaltens in geeigneter Weise – etwa durch Wiedergabe auf den Rechnungen – hinweisen. Der Kunde
ist ungeachtet der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bzw. der gerichtlichen Geltendmachung seiner
Ansprüche berechtigt, gemäß § 122 TKG die Regulierungsbehörde zu verständigen.
11.5. Ergibt die Überprüfung der Höhe der dem Kunden verrechneten Entgelt einen Fehler zum Nachteil
des Kunden, lässt sich aber die Höhe des tatsächlich von dem Kunden zu entrichtenden Entgeltes nicht
ermitteln, so ist unter angemessener Berücksichtigung des Einzelfalles eine pauschale Festsetzung des
geschuldeten Verbindungsentgeltes derart vorzunehmen, dass der Durchschnitt der in den letzten drei
Verrechnungszeiträumen auflaufenden Verbindungsentgelte herangezogen wird. Hat das
Vertragsverhältnis weniger als drei Verrechnungszeiträume an-gedauert, so ist der Durchschnitt der
Leistungsentgelte in dem vorhandenen Rechnungszeitraum heranzuziehen.
11.6. MY TWEAK weist auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 hin.

12. Gerichtsstand/Erfüllungsort:

12.1. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der MY TWEAK
12.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den mit Unternehmen abgeschlossenen Verträgen ist das
sachlich für den 1. Wiener Gemeindebezirk zuständige Gericht. Klagen aus Verbrauchergeschäften kann
MY TWEAK nach ihrer Wahl beim Gericht des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes
der Beschäftigung des Vertragspartners einbringen.
12.3. Auf das zwischen den Vertragsparteien zustande gekommene Vertragsverhältnis ist
österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anzuwenden.

13. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen oder Formulierungen dieser AGBs - gerade im Hinblick auf
Verbrauchergeschäfte oder zwingend gesetzliche Bestimmungen (TKG,...) – unwirksam sein oder
werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr gilt anstelle der
unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende Bestimmung, die die
Vertragspart-ner vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit der von ihnen gewählten
Formulierung/Bestimmung bekannt gewesen. Subsidiär gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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