Minutenflatrates: warum wir Sie nicht anbieten und warum Sie sich dagegen entscheiden sollten

Bei Flatrates handelt es sich für gewöhnlich um unlimitierte Minuten in einen vordefinierten Vorwahlbereich. Was zunächst sehr attraktiv klingt, ist für über 90 % der Kunden unvorteilhaft. Da sich Flatrates meist in Verbindung mit einer höheren Grundgebühr zeigen, zahlt die Mehrheit der Kunden einen Aufpreis im Vergleich zur Minutenabrechnung. Selbst wenn Sie ein hohes Minutenaufkommen haben, sorgen die meisten Provider in ihren AGBs dafür vor, keinen Verlust zu erleiden. Wir haben einige AGBs solcher Anbieter überprüft und haben folgende Einschränkungen gefunden:

Anbieter 1:

„Workstation Flatrate: Bei der Option Workstation Flatrate Fixnet sind 500 Minuten Aktiv-Anrufe in das österreichische und deutsche Festnetz pro Nebenstelle und pro Abrechnungszeitraum enthalten.“

Hier wurde ein Paket mit 500 Minuten als Flatrate bezeichnet. Zusätzlich ist es auf EINE Nebenstelle bezogen. Es kann also sein, dass Sie auf einer Nebenstelle noch Minuten übrig haben, für eine andere aber bereits zusätzliche Verbindungsentgelte zahlen müssen.

Anbieter 2:

„Die „Festnetz-Flatrate“, für Gespräche von einem Endgerät ins jeweilig nationale Festnetz. Eine Flatrate ist nur gleichzeitig für alle Endgeräte eines Kunden zu buchen. Die Voice-Flatrate nach § xxx ist für die Mensch-zu-Mensch Kommunikation von Büroarbeitsplätzen mit einem durchschnittlichen monatlichen Minutenvolumen von unter 500 Minuten pro Arbeitsplatz konzipiert. Nicht enthalten sind grundsätzlich Rufum- bzw. -weiterleitungen.“

Auch hier gilt eine Limitierung von 500 Minuten, sollten diese überschritten werden, muss extra gezahlt werden. Zusätzlich müssen Sie für jeden Arbeitsplatz diese „Flatrate“ buchen. Da es aber in einem Unternehmen immer Unterschiede im Anrufverhalten gibt, wird es viele Arbeitsplätze geben die die Minuten nicht verbrauchen. Weiterleitungen sind außerdem auch nicht inkludiert.

Anbieter 3:

„Die Ein-Land-Festnetz-Flatrate ermöglicht es dem Kunden, ohne zusätzliche Kosten Sprachtelefonate von seinem VoIP-Anschluss zu Festnetzrufnummern des Landes, für das die Flatrate gilt, zu führen. Anbieter 3 behält sich vor, Verbindungen zu bestimmten Destinationen zu sperren, wenn ein Einkauf der benötigten Verbindungsleistungen nicht zu wirtschaftlichen Konditionen möglich ist. Eine aktuelle Liste der ausgeschlossenen Vorwahlbereiche ist hier abrufbar: Dial Codes. Telefonate zu in diesen (ausgeschlossenen) Vorwahlbereichen geschalteten Rufnummern werden zu den in der jeweils geltenden Preisliste genannten Konditionen abgerechnet. Der Kunde verpflichtet sich, die VoIP-Sprachtarife nur als Endkunde im dafür üblichen Umfang zu nutzen und insbesondere nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, die ohne Unterbrechung bzw. nahezu ohne Unterbrechung aufrechterhalten werden. Nicht in dem VoIP-Sprachtarif enthalten sind auch mittels der Funktionalitäten „Rückfragen“, „Konferenz“, „Anrufumleitung“ oder „Anrufweiterleitung“ hergestellte Verbindungen.“

Auch bei diesem Anbieter gibt es Einschränkungen: Zunächst sind verschiedene Vorwahlen von vornherein ausgeschlossen und können jederzeit ausgeschlossen werden wenn es nicht wirtschaftlich für das Unternehmen ist. Das Angebot gilt nur für einen üblichen Umfang. Sollten Sie über das vom Unternehmen intern definierte Kontingent kommen, müssen Sie eine Nachzahlung leisten. Zusätzlich hat dieser Anbieter nur eine Kündigungsfrist von einem Monat. Er wird Sie also bei Überschreitung kündigen.

Anbieter 4:

„Telefon-Flatrate: Sprachverbindungen ins deutsche Festnetz sind im Grundpreis enthalten. Ausgenommen sind Verbindungen ins Mobilfunknetz, zu Sonder- und Service-Rufnummern, zu Daten- und Online-Diensten, zu Einwahlrufnummern gem. Blacklist, sowie dauerhafte Anrufweiterschaltungen und Rückruffunktionen. Diese Verbindungen werden gemäß Preisliste berechnet. Der Anschluss darf nicht von Massenkommunikationsdiensten und Überwachungs- und Kontrollfunktionen genutzt werden. Bei missbräuchlicher Nutzung ist Anbieter 4 berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und vom Kunden eine Schadenspauschale in Höhe von 200 Euro zu verlangen. Besondere Bedingungen bei unternehmerischer bzw. gewerblicher Nutzung: Basis dieser besonderen Tarifierung bei unternehmerischer bzw. gewerblicher Nutzung der Telefon-Flatrate ist, dass der Kunde monatlich nicht mehr als 2000 Verbindungsminuten in Anspruch nehmen sollte.“

Wieder sind viele Ausnahmen vorhanden. Außerdem „sollte“ der Kunde nicht mehr als 2000 Minuten verbrauchen. Bei Überschreitung wird vermutlich von missbräuchlicher Verwendung ausgegangen und eine Pönale von EUR 200,- wird verrechnet.

Sie sollten sich also die AGBs des Providers bewusst durchlesen und nach einer Einschränkung suchen. Auch wenn die Bedingungen oft sehr gut versteckt sind garantieren wir, dass Sie fündig werden. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Sie ausdrücklich auf die Einschränkungen hingewiesen werden!

Wir bieten keine Flatrates an, da es sich im Grunde um Minutenpakete handelt. Warum sollten wir es also Flatrate nennen, wenn es in Wirklichkeit ein Minutenpaket ist? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Minutenpaket.