Drei Jahre nach dem ersten Blog-Artikel zum Thema ISDN Abschaltung ist es jetzt endlich soweit: aus vertraulichen Quellen haben wir erfahren, dass A1 bereits einige Kunden zum Umstieg auf VoIP bewegen will. In dem uns vorliegenden Brief wird der Umstieg als alternativlos dargestellt. Das entspricht grundsätzlich natürlich der Realität, da ISDN schon jetzt nicht mehr an Neukunden verkauft wird und die weltweite Abschaltung geplant ist. Trotzdem bleibt ein schaler Nachgeschmack. Vor allem die Fristen sind für große Unternehmen sehr kurz. Investitionsentscheidungen in großem Umfang benötigen natürlich mehr Zeit. Aber damit bringt A1 die Kunden unter Druck, viele werden keine Zeit und die notwendigen Ressourcen haben, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Daher wollen wir Ihnen eine Entscheidungshilfe durch die Beantwortung der folgenden Fragen bieten:

Sollen die bestehenden Apparate auf den Tischen beibehalten werden?

Wenn Sie die Apparate (und somit auch die dahinter liegende Anlage, falls vorhanden) behalten wollen, benötigen Sie ein Zusatzgerät. Ein Adapter wandelt die VoIP Daten in ISDN/analoge Daten um, damit die Anlage oder Endgeräte die Informationen verarbeiten können. Adapter gibt es in verschiedenen Ausführungen, abhängig von der Anzahl der gleichzeitig geführten Gespräche.

Diese Möglichkeit ist die einfachste wenn eine bestehende ISDN Infrastruktur bereits vorhanden ist, und ein Austausch der Geräte und Anlage aktuell nicht in Frage kommt.

Wenn Sie sich für eine neue Anlage entscheiden, beraten wir Sie natürlich gerne, machen Sie sich aber vorab über folgende Fragen Gedanken:

Wie viele Nebenstellen benötigen Sie?

Abhängig von der Anzahl der Nebenstellen eignen sich unterschiedliche Anlagen. Es gibt VoIP Anlagen die für 3-4 Nebenstellen konzipiert wurden, genauso wie es Anlagen gibt die für 500-1000 Nebenstellen konzipiert wurden. Unsere eigene kleine Telefonanlage ist z.B. optimal für bis zu 10 Benutzer, für mehr Nebenstellen empfehlen wir gerne Anlagen anderer Anbieter.

Wie viele gleichzeitige Gespräche wollen Sie führen?

Egal ob mit einem Adapter oder mit einer neuen VoIP Anlage: diese Frage beeinflusst die Kosten ganz wesentlich. Während die Anzahl der Nebenstellen vor allem für die Anschaffung von neuen Geräten entscheidend ist, betrifft die Anzahl der gleichzeitigen Gespräche vor allem die laufenden Kosten.

Cloud oder on-premises?

Virtuelle Anlagen ohne physisches Gerät sind derzeit die wohl beliebtesten Anlagen. Woran liegt das? Nun, zum einen entfällt eine mögliche Fehlerquelle: Hardwarefehler, für die man selbst verantwortlich ist, gehören der Vergangenheit an. Natürlich können die Server auf denen die virtuelle Anlage betrieben wird einen Defekt haben, das Back-up System liegt aber in der Verantwortung des Providers. Zusätzlich entfällt dieser Teil der Investitionskosten. Nachteilig ist, dass man immer eine Verbindung zur Telefonanlage benötigt. Fällt das Internet aus oder gibt es interne IT Probleme wird auch die Telefonanlage nicht mehr funktionieren. Dann sind nicht einmal interne Gespräche möglich, da auch diese über die externe Telefonanlage laufen. Insgesamt betrachtet überwiegen aber die Vorteile der virtuellen Anlage, was die große Beliebtheit erklärt.

Sind Sie bereit umzusteigen? Wir unterstützen Sie gerne!

In Deutschland und der Schweiz sind die Grundversorger (Deutsche Telekom, Swisscom) schon schwer mit der Umstellung auf VoIP beschäftigt. In beiden Ländern wurden Gesetze geschaffen, die die Abschaltung von ISDN bis Ende 2018 regeln. Auch die Britische Telekom hat sich verpflichtet den ISDN Dienst bis 2025 abzuschaffen.

Und in Österreich? Weder Gesetzgeber noch Grundversorger (A1 Telekom) haben sich bisher dazu geäußert, ein Termin ist nicht bekannt. Bei der ISDN Abschaltung handelt es sich um ein weltweites Anliegen, die Telekommunikationsinfrastrukturen auf einheitliche digitale Übertragungsplattformen die auf dem Internet-Protokoll (IP) basieren, umzustellen. A1 bietet mittlerweile VoIP Anschlüsse an, hat aber bisher noch keine ISDN Kündigungen durchgeführt. Anders als die Deutsche Telekom will man die Kunden anscheinend nicht zur Umstellung zwingen. Es ist also der Gesetzgeber gefragt eine Richtlinie zur Umstellung zu entwerfen.

Was bedeutet die Umstellung für den Kunden? Privatkunden die ein Festnetztelefon nutzen, benötigen neben einer stabilen Internetverbindung ein VoIP-fähiges Telefon. Ein Austausch auf die neue Technologie ist mit geringen Kosten verbunden. Anders sieht es bei den Geschäftskunden aus: hier kann die Umstellung teuer werden. ISDN Anlagen benötigen einen Adapter um VoIP-fähig zu werden. Je mehr gleichzeitige Gespräche geführt werden, umso teurer ist der Adapter. Natürlich gibt es als Ausgleich den Kostenvorteil bei Gebühren und Tarifen, es wird trotzdem ein Investment notwendig sein. Kostenbewusste Unternehmen sollten zum derzeitigen Zeitpunkt also auf keinen Fall eine neue ISDN Anlage anschaffen. Auch wenn die Kosten für das Unternehmen nur wenig Bedeutung haben, sollte ein VoIP Anlage ins Auge gefasst werden. Die erhöhte Flexibilität, der geringere Wartungsaufwand und der Kostenvorteil bei den Tarifen können hier exemplarisch als Vorteile genannt werden. Zu berücksichtigen sind außerdem Lifte und Alarmanlagen die mittels Analogleitung einen Notruf absetzen. Es gibt bereits einige Lösungen am Markt die analoge Leitungen mit SIM Karten und mobilem Modems ersetzen.

Und die Provider? Die großen ISDN Anbieter arbeiten mit Hochdruck daran, VoIP-fähig zu werden. Andererseits war die ISDN Vermittlungstechnik sehr teuer in der Anschaffung, weshalb damit gerechnet werden kann, dass die Lebensdauer so lange wie möglich ausgenutzt wird. Ersatzteile sind mittlerweile schwer zu beschaffen, was den Einsatz von VoIP zusätzlich attraktiver macht. Es gibt allerdings sehr viele kleine VoIP-Anbieter die über die letzten Jahre ein umfangreiches Wissen aufbauen konnten. Und genau das unterscheidet uns von den anderen: ein hochspezialisiertes Technik Team mit zusammen mehr als 30 Jahren VoIP Erfahrung. Damit können wir auch nicht alltägliche VoIP Probleme lösen und zur Zufriedenheit unserer Kunden beitragen.

Während dieser Satz für SDSL gilt, gibt es bei den Anbietern von ADSL gravierende Unterschiede. Bei ADSL Leitungen kann es aus verschiedenen Gründen zu einer deutlichen Unterschreitung der bestellten Bandbreite kommen. Einer der häufigsten Gründe ist, dass die physischen Leitungen eine schlechte Qualität aufweisen. Es kann auch vorkommen, dass der Verteiler überlastet ist, d.h. an seiner Kapazitätsgrenze angekommen ist. Bei unserer regelmäßigen Analyse der Angebote unserer Mitbewerber haben wir folgendes entdeckt:

Wie in der Tabelle ersichtlich, gibt es aus diesem Grund garantierte minimale Bandbreiten. Auch wir sind gezwungen diese minimalen Bandbreiten in unseren AGB anzuführen. Sollte es aber tatsächlich zu einer relevanten Unterschreitung der bestellten Bandbreite kommen, besteht bei uns immer die Möglichkeit eines kostenlosen Downgrades.

Zusätzlich gibt es in dieser Tabelle aber auch eine „normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit“. Da es eine Pflicht zur Offenlegung dieser Werte gibt, sind auch wir gezwungen die Werte anzugeben. Die Werte haben für uns aber keine Bedeutung, da eine Messung so gut wie unmöglich ist. Sollten Sie mit der gelieferten Geschwindigkeit nicht zufrieden sein, sprechen Sie uns bitte darauf an. Es kann immer vorkommen, dass Leitungen schlecht oder Entfernungen zu weit sind und deshalb die vereinbarte Geschwindigkeit nicht erreicht wird. Da wir, anders als A1 Reseller, die Bandbreite bzw. das Profil beeinflussen können, haben wir aber bessere Möglichkeiten die Bandbreite zu optimieren.

Bei Flatrates handelt es sich für gewöhnlich um unlimitierte Minuten in einen vordefinierten Vorwahlbereich. Was zunächst sehr attraktiv klingt, ist für über 90 % der Kunden unvorteilhaft. Da sich Flatrates meist in Verbindung mit einer höheren Grundgebühr zeigen, zahlt die Mehrheit der Kunden einen Aufpreis im Vergleich zur Minutenabrechnung. Selbst wenn Sie ein hohes Minutenaufkommen haben, sorgen die meisten Provider in ihren AGBs dafür vor, keinen Verlust zu erleiden. Wir haben einige AGBs solcher Anbieter überprüft und haben folgende Einschränkungen gefunden:

Anbieter 1:

„Workstation Flatrate: Bei der Option Workstation Flatrate Fixnet sind 500 Minuten Aktiv-Anrufe in das österreichische und deutsche Festnetz pro Nebenstelle und pro Abrechnungszeitraum enthalten.“

Hier wurde ein Paket mit 500 Minuten als Flatrate bezeichnet. Zusätzlich ist es auf EINE Nebenstelle bezogen. Es kann also sein, dass Sie auf einer Nebenstelle noch Minuten übrig haben, für eine andere aber bereits zusätzliche Verbindungsentgelte zahlen müssen.

Anbieter 2:

„Die „Festnetz-Flatrate“, für Gespräche von einem Endgerät ins jeweilig nationale Festnetz. Eine Flatrate ist nur gleichzeitig für alle Endgeräte eines Kunden zu buchen. Die Voice-Flatrate nach § xxx ist für die Mensch-zu-Mensch Kommunikation von Büroarbeitsplätzen mit einem durchschnittlichen monatlichen Minutenvolumen von unter 500 Minuten pro Arbeitsplatz konzipiert. Nicht enthalten sind grundsätzlich Rufum- bzw. -weiterleitungen.“

Auch hier gilt eine Limitierung von 500 Minuten, sollten diese überschritten werden, muss extra gezahlt werden. Zusätzlich müssen Sie für jeden Arbeitsplatz diese „Flatrate“ buchen. Da es aber in einem Unternehmen immer Unterschiede im Anrufverhalten gibt, wird es viele Arbeitsplätze geben die die Minuten nicht verbrauchen. Weiterleitungen sind außerdem auch nicht inkludiert.

Anbieter 3:

„Die Ein-Land-Festnetz-Flatrate ermöglicht es dem Kunden, ohne zusätzliche Kosten Sprachtelefonate von seinem VoIP-Anschluss zu Festnetzrufnummern des Landes, für das die Flatrate gilt, zu führen. Anbieter 3 behält sich vor, Verbindungen zu bestimmten Destinationen zu sperren, wenn ein Einkauf der benötigten Verbindungsleistungen nicht zu wirtschaftlichen Konditionen möglich ist. Eine aktuelle Liste der ausgeschlossenen Vorwahlbereiche ist hier abrufbar: Dial Codes. Telefonate zu in diesen (ausgeschlossenen) Vorwahlbereichen geschalteten Rufnummern werden zu den in der jeweils geltenden Preisliste genannten Konditionen abgerechnet. Der Kunde verpflichtet sich, die VoIP-Sprachtarife nur als Endkunde im dafür üblichen Umfang zu nutzen und insbesondere nicht zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, die ohne Unterbrechung bzw. nahezu ohne Unterbrechung aufrechterhalten werden. Nicht in dem VoIP-Sprachtarif enthalten sind auch mittels der Funktionalitäten „Rückfragen“, „Konferenz“, „Anrufumleitung“ oder „Anrufweiterleitung“ hergestellte Verbindungen.“

Auch bei diesem Anbieter gibt es Einschränkungen: Zunächst sind verschiedene Vorwahlen von vornherein ausgeschlossen und können jederzeit ausgeschlossen werden wenn es nicht wirtschaftlich für das Unternehmen ist. Das Angebot gilt nur für einen üblichen Umfang. Sollten Sie über das vom Unternehmen intern definierte Kontingent kommen, müssen Sie eine Nachzahlung leisten. Zusätzlich hat dieser Anbieter nur eine Kündigungsfrist von einem Monat. Er wird Sie also bei Überschreitung kündigen.

Anbieter 4:

„Telefon-Flatrate: Sprachverbindungen ins deutsche Festnetz sind im Grundpreis enthalten. Ausgenommen sind Verbindungen ins Mobilfunknetz, zu Sonder- und Service-Rufnummern, zu Daten- und Online-Diensten, zu Einwahlrufnummern gem. Blacklist, sowie dauerhafte Anrufweiterschaltungen und Rückruffunktionen. Diese Verbindungen werden gemäß Preisliste berechnet. Der Anschluss darf nicht von Massenkommunikationsdiensten und Überwachungs- und Kontrollfunktionen genutzt werden. Bei missbräuchlicher Nutzung ist Anbieter 4 berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und vom Kunden eine Schadenspauschale in Höhe von 200 Euro zu verlangen. Besondere Bedingungen bei unternehmerischer bzw. gewerblicher Nutzung: Basis dieser besonderen Tarifierung bei unternehmerischer bzw. gewerblicher Nutzung der Telefon-Flatrate ist, dass der Kunde monatlich nicht mehr als 2000 Verbindungsminuten in Anspruch nehmen sollte.“

Wieder sind viele Ausnahmen vorhanden. Außerdem „sollte“ der Kunde nicht mehr als 2000 Minuten verbrauchen. Bei Überschreitung wird vermutlich von missbräuchlicher Verwendung ausgegangen und eine Pönale von EUR 200,- wird verrechnet.

Sie sollten sich also die AGBs des Providers bewusst durchlesen und nach einer Einschränkung suchen. Auch wenn die Bedingungen oft sehr gut versteckt sind garantieren wir, dass Sie fündig werden. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Sie ausdrücklich auf die Einschränkungen hingewiesen werden!

Wir bieten keine Flatrates an, da es sich im Grunde um Minutenpakete handelt. Warum sollten wir es also Flatrate nennen, wenn es in Wirklichkeit ein Minutenpaket ist? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Minutenpaket.